Die geplanten hohen Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung von 70 Prozent für Biogas als Kraftstoff und 80 Prozent (ab 2026 85 Prozent) für Biogas in der Strom- und Wärmeproduktion stellen dem Verband zufolge eine besondere Herausforderung für die Branche dar. „Wir wollen als Branche unter Beweis stellen, dass wir das Klima in besonderer Weise schützen – daher begrüßen wir auch einheitliche Nachhaltigkeitsanforderungen“, sagte Hauptgeschäftsführer Claudius da Costa Gomez.
Allerdings müssen die Regelungen so ausgestaltet werden, dass auch kleine Betriebe dem hohen administrativen Aufwand zum Nachweis der individuellen Treibhausgaseinsparungen Herr werden können, so der Fachverband. „Wir fordern daher Standardwerte für die in Deutschland gängigen unterschiedlichen Substrate“, sagte da Costa Gomez. Positiv bewertet der Fachverband, dass die EU den besonderen Wert der Vergärung von Wirtschaftsdünger anerkennt: Biogasanlagen, die Gülle als Substrate einsetzen, sollen sich künftig für diese Klimadienstleistung besonders hohe Gutschriften in ihrer Treibhausgas-Bilanz anrechnen lassen können.
Ausnahmen sollten sich auf Bemessungsleistung beziehen
Die Richtlinie sieht weiterhin Ausnahmen von den Nachhaltigkeitsanforderungen für Anlagen unter 500 Kilowatt installierter elektrischer Leistung vor. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flexibilisierung der Anlagen und der damit einhergehenden Steigerung der installierten Leistung fordert der Fachverband als Einheit für die Ausnahmen jedoch nicht die installierte Leistung, sondern die Bemessungsleistung. So würden die Biogasanlagen, die in eine verlässliche Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien investieren, nicht auch noch dafür bestraft.
Begrüßenswert findet der Verband die Einführung einer Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, unter die auch Biogas aus Gülle und Bioabfall fällt. Diese soll von 0,5 Prozent in 2021 auf 3,6 Prozent in 2030 steigen und dafür sorgen, dass der deutsche Treibstoffmix kontinuierlich klimafreundlicher wird. Allerdings plädiert der Verband für eine ambitioniertere Quote und spricht sich zudem klar für den Erhalt des Anteils von sieben Prozent der Biokraftstoffe aus Energie- und Futterpflanzen aus, die nach dem aktuellen Entwurf auf 3,8 Prozent abgesenkt werden soll.
„Um die Dekarbonisierung zu erreichen, die wir mit dem Pariser Abkommen vereinbart haben, müssen schnellstmöglich so viele fossile Kraftstoffe wie möglich ersetzt werden“, erklärt da Costa Gomez. „Biokraftstoffe sowohl aus Energiepflanzen als auch aus Rest-und Abfallstoffen sind daher unverzichtbarer Bestandteil des Kraftstoffmixes – und das nicht nur im Individual-, sondern auch beim Schwerlastverkehr, in Schiffen und Flugzeugen“, erläutert da Costa Gomez die Perspektiven der Biokraftstoffe.
Ziele für erneuerbare Energien sind nicht ehrgeizig genug
Insgesamt beurteilt der Fachverband Biogas den RED-Entwurf als zu wenig ambitioniert. „27 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 ist kein ehrgeiziges Ziel und erfüllt den Geist des Pariser Abkommens nicht im Geringsten“, so da Costa Gomez. „Dieser Anteil wird auch erreicht, wenn wir gar nichts tun. Eine Begrenzung der Klimaerwärmung wird damit nicht gelingen“, bemängelt da Costa Gomez. Das Fehlen verbindlicher nationaler Ziele verhindere zudem, dass sich jeder einzelne Mitgliedstaat in der Verantwortung sieht, seinen Teil zur europäischen Energiewende beizutragen. Der Fachverband Biogas fordert daher seit Beginn der Beratungen gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien ein ehrgeizigeres Gesamtziel von mindestens 45 Prozent erneuerbare Energien und verbindliche nationale Unterziele.
In seiner Kritik bezieht sich der Fachverband Biogas auf den RED-Entwurf des Europäischen Rates und der Fachausschüsse. Bereits seit Ende letzten Jahres laufen in Brüssel die Beratungen zu dieser EU-Richtlinie, die voraussichtlich ab 2021 gültig sein wird.