Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Biomasseanlagen


Hintergrund ist, dass mit dem neuen EEG die Höhe der Zahlungen für erneuerbaren Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt wettbewerblich zu ermitteln ist und nicht mehr gesetzlich vorgegeben wird. „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.


Die Bundesnetzagentur wird nun einmal im Jahr ein Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlagen durchführen. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für die erste Runde beträgt es 150 Megawatt.


Gebotstermin

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Abgabefrist für diesen Ausschreibungstermin ist Freitag, der 1. September 2017. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.


Höchstwert

Investoren können ihre Gebote bis zum 1. September 2017 abgeben. Das Höchstgebot beträgt 14,88 Cent/kWh. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.

Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,9 Cent/kWh.


Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin fünf Formatvorgaben vorgegeben, die zwingend zu beachten sind. Dazu zählen:

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen, sind:

Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.


Die aktuelle Ausschreibung ist veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen17.