Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017


Gebote für diese Ausschreibung können bis zum 1. August 2017 abgeben werden. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot wie in der ersten Runde 7 ct/kWh – abzugeben ist der Wert für einen Referenzstandort.


Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 1.000 Megawatt und ist damit um 200 Megawatt größer als in der Runde zuvor. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können im August maximal 322 Megawatt bezuschlagt werden.


Teilnahmevoraussetzung für Gebote zu Windenergieanlagen an Land ist grundsätzlich, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur drei Wochen vor dem Gebotstermin registriert wurde. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur ein Hinweispapier herausgegeben, in dem potentielle Fehler bei der Gebotsabgabe beschrieben werden.


Man sei gespannt, ob die Ergebnisse der ersten Runde, bei der überwiegend Bürgerenergiegesellschaften erfolgreich waren, sich auf das Bieterverhalten auswirken, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir hoffen, dass die Ausschlussquote auf dem gezeigten niedrigen Niveau bleibt“, so Homann weiter.


Sobald das Anlagenregister vom Marktstammdatenregister abgelöst worden ist, sind nur noch Meldungen dorthin möglich. Das Ende der Meldefrist der Genehmigungen für diese Ausschreibungsrunde ist der 11. Juli 2017. Die installierte Leistung der eingegangenen Genehmigungen wird zeitnah nach dem Ende der Meldefrist bekanntgegeben. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht.


Die aktuelle Ausschreibung ist hier veröffentlicht.