Ein Grund für den Überschuss liegt in der Jahreszeit: In den dunklen Wintermonaten erzeugen die Photovoltaikanlagen in Deutschland vergleichsweise wenig Strom. Nach vorläufigen Berechnungen wurden im Februar knapp 1,5 TWh Solarstrom erzeugt – zwischen April und September kann mit Einspeisungemengen zwischen vier und fünf TWh gerechnet werden. Da der Solarstrom aufgrund vieler Altverträge mit hoher EEG-Vergütung relativ teuer ist, ergibt sich durch die Mindereinspeisung im Winter ein Entlastungseffekt auf der Kostenseite des EEG-Kontos.
Ein zweiter Effekt, der gegenwärtig entlastend wirkt, sind die Großhandelspreise am Strommarkt. Da von der EEG-Vergütung bzw. dem Anspruch der Anlagenbetreiber die Erlöse des EEG-Stroms im Großhandel abzuziehen sind, um den Förderbedarf zu ermitteln, bedeuten höhere Großhandelspreise eine Verringerung des EEG-Differenzbetrags.
Im EEG-Konto zeigt sich der Effekt an zwei Stellen. Einerseits steigen die Erlöse pro Kilowattstunde, die die Übertragungsnetzbetreiber für den Strom aus EEG-Anlagen mit Festvergütung an den Strombörsen erwirtschaften. Andererseits sinken die Prämien pro Stromeinheit auf der Ausgabenseite des Kontos.
In der Festlegung der EEG-Umlage für das Folgejahr kalkulieren die Netzbetreiber mit Blick auf die Börsenerlöse von EEG-Strom mit dem Jahresfuture für Grundlaststrom an der EEX in Leipzig. Sie ermittelten im entsprechenden Bezugszeitraum einen Wert von 26,75 €/MWh. Im Februar 2017 wurde im Spotmarkt der EPEX Spot in Paris ein durchschnittlicher Handelspreis für Grundlaststrom von 39,70 €/MWh erwirtschaftet. Dem aktuellen ZEW-Energiemarktbarometer zufolge kalkulieren Energiemarkt-Experten mittelfristig mit steigenden Großhandelspreisen.