Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) rechnet damit, dass jährlich rund 12.500 Mieterstrommodelle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom einen Zuschuss beantragen könnten.
Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf für das Gesetz, den das BMWi jetzt in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat. Unter der Annahme eines moderaten Ausbaupfads kalkuliert man mit jährlich 120 GWh Mieterstrom.
Die Mieterstromförderung soll als Zuschuss gezahlt werden. Dabei wird der Förderbetrag in Entsprechung zur Einspeisevergütung errechnet, von der 8,5 ct/kWh abgezogen werden. Für eine Kleinanlage bis 10 kW Leistung bedeutet das, dass ein Fördersatz von 3,81 ct/kWh Mieterstrom gewährt wird.
Das Ministerium betont, dass der Ausbau von Solaranlagen das explizite Ziel der Mieterstromförderung ist. Werde das Maximalpotenzial von 3.600 GWh an Mieterstrom voll ausgeschöpft, erhöhten sich die Kosten über das EEG langfristig um rund 130 Mio. €. „Würde die gleiche Strommenge aus solarer Strahlungsenergie eingespeist und vergütet, betrüge die zusätzliche Belastung des EEG-Kontos jedoch rund 310 Mio. € pro Jahr“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der EUWID vorliegt. Insofern fielen für das EEG-Konto geringere Kosten an im Vergleich mit einer Volleinspeisung der gleichen Anlagen.
Geht man davon aus, dass die Solaranlagen nicht gebaut würden, fielen bei Ausschöpfung des Maximalpotenzials zwar 130 Mio. € pro Jahr mehr an. „In diesem Fall würden jedoch auch die Ziele für den Ausbau von Solarenergie verfehlt oder die Ausschreibungsmengen für große Anlagen müssten angehoben werden“, gibt das Ministerium zu bedenken. In beiden Fällen betragen die Be- bzw. Entlastungen nach Berechnungen des BMWi weniger als 0,1 ct/kWh. Unter der Annahme eines Ausbaupfads von 120 GWh pro Jahr fallen im ersten Jahr ohnehin nur 4 Mio. € Förderkosten an.