Die Sicherungsvorschriften in § 21 des Standort-Auswahlgesetzes (StandAG) hätten das Potenzial, mittlere und größere Projekte der oberflächennahen Geothermie, für die Bohrtiefen zwischen 100 m und 800 m häufig vorkommen, und Tiefengeothermievorhaben mit größeren Bohrtiefen in weiten Teilen Deutschlands „für unbestimmte Zeit zu verhindern, selbst wenn diese ein Endlagervorhaben nicht beeinträchtigen würden“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Geothermie (BVG).
„Eine saubere und gewissenhafte Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist von herausragender Bedeutung“, betont BVG-Präsident Erwin Knapek. Auch die Suche nach einem Endlager in Deutschland hält der Verbandspräsident für angebracht, um damit „Verantwortung für die eigene Energieversorgung der vergangenen Jahrzehnte zu übernehmen“. Beim Ausstieg aus einer „überkommenen und gefährlichen Technologie“ drohe nun aber Geothermie als „zukunftsfähiger Garant einer umweltfreundlichen Energieversorgung zum Kollateralschaden zu werden“.
Der Entwurf des StandAGs reserviere mit den Sicherungsvorschriften des Paragraphs 21 „unnötigerweise“ große Regionen mit Salzformationen und Kristallingestein für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zulassungsvoraussetzungen seien „vergleichsweise streng“. Bei Unsicherheiten über die Beschaffenheit des geologischen Untergrundes habe die Sicherung des Endlagerstandortes Vorrang. „Die vorgesehene Härtefallklausel wird die Zulassung eines Vorhabens nur in seltenen Ausnahmefällen rechtfertigen können“, heißt es in der Stellungnahme.
Im Ergebnis würden auch Bohrarbeiten für Geothermieprojekte in Nord- und Mitteldeutschland großflächig ausgeschlossen. Selbst für den Fall, dass ein Ausschlusskriterium für die Errichtung eines Endlagers zutrifft und die Errichtung einer Geothermieanlage damit möglich bleibt, würden die Projektlaufzeiten durch diesen zusätzlichen Prüfungsaufwand verzögert.
„Es ist weder angemessen noch verhältnismäßig, die umweltfreundliche Nutzung der Erdwärme einzubremsen, nur weil man sich bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle einer aus der Zeit gekommenen Technologie nicht einigen kann“, so Knapek weiter. „Ich fordere die Bundestagsabgeordneten dazu auf, diesen Fehler zu korrigieren und Investitionssicherheit für Klimaschutzprojekte der Tiefen Geothermie zu schaffen.“ Ansonsten laufe die Bundesregierung Gefahr, sich bei den ambitionierten Klimaschutzzielen selbst einer wichtigen Option zu berauben.