Österreich: Ministerium veröffentlicht Einspeisetarife für Erneuerbaren-Strom ab 2018


Bei Antragstellung im Jahr 2019 reduziert sich die Einspeisevergütung sogar auf 7,80 Cent pro Kilowattstunde. „Diese überdimensionale Reduktion der Einspeisetarife ist fachlich nicht gerechtfertigt und entbehrt jedweder inhaltlicher Grundlage“, kritisiert der österreichische Windverband IG Windkraft.


Der Tarif für PV-Aufdachanlagen mit einer Engpassleistung zwischen 5 und 200 kWp, sinkt für für das Jahr 2018 auf 7,91 Cent/kWh; bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019 auf 7,67 Cent/kWh.


Biogasanlagen erhalten bei Antragstellung im Jahr 2018 einen Einspeisetarif von 17,14 Cent/kWh, bei Antragstellung im Jahr 2019 von 16,97 Cent/kWh. Für elektrische Energie, die in KWK – Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich auf Basis von Biogas betrieben werden, besteht ein Zuschlag von 2 Cent/kWh, sofern diese Anlagen das Effizienzkriterium gemäß § 8 Abs. 2 KWK – Gesetz, erfüllen (KWK-Bonus).


Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus flüssiger Biomasse liegen bei Antragstellung im Jahr 2018 bei 5,45 Cent/kWh, bei Antragstellung im Jahr 2019 bei 5,40 Cent/kWh. Für Strom, der in KWK-Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich auf Basis von flüssiger Biomasse betrieben werde, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag von 2 Cent/kWh möglich.


Die Einspeisetarife für Ökostrom aus fester Biomasse und Abfällen mit hohem biogenen Anteil sowie Festsetzung des Wärmepreises variieren je nach Engpassleistung zwischen 20,87 Cent/kWh (bis 500 kW) und 10,10 Cent/kWh bei einer Engpassleistung von über 10MW. Genaue Tarife entnehmen Sie bitte dem Entwurf.


„Eine Reduktion der Tarife in dem enormen Ausmaß, kann gar nicht begründet werden“


Kritik kommt vor allem von der Windenergiebranche. So sei im Ökostromgesetz genau vorgegeben, dass sich Ökostromtarife „an den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen“ orientieren müssen. In der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes, kurz vor dem Sommer, wurden laut IG Windkraft für zusätzliche Mittel zum Abbau der Wartelisten Abschläge auf die Tarife im Ausmaß von sieben bis zwölf Prozent festgelegt. Dies sei ohne fachliche Grundlagenerhebung rein politisch bestimmt worden, so der Verband. Eine Übertragung dieser Abschläge auf die neue Einspeisetarifverordnung sei gesetzlich nicht vorgesehen und fachlich nicht begründet.


Die E-Control wurde wie in den Vorjahren mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt, um die reale Kostensituation für Windkraftprojekte zu erheben. Durch gesetzliche Änderungen der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes, hat die E-Control erstmals Zugang zu Daten um Windparkprojekte genau zu analysieren. „Das Gutachten hat die aktuelle Tarifhöhe bestätigt, und nur eine geringe Verringerung für das Jahr 2018 vorgeschlagen“, betont der Geschäftsführer der IG Windkraft, Stefan Moidl. „Eine Reduktion der Tarife in dem enormen Ausmaß, wie nun für die Verordnung vorgeschlagen, kann aus unserer Sicht auf Basis der realen Daten gar nicht begründet werden.“