Dies ist nach Angaben von Greenpeace Energy das zentrale Ergebnis eines gerade abgeschlossenen Normierungsverfahrens beim Verband der Elektrotechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE), das die in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen für elektrotechnische Geräte erarbeiten.
Die Neuregelung der technisch überholten Norm VDE 0100-551 mache die Nutzung von Mini-Solaranlagen nun „erheblich einfacher“. Auch der VDE freut sich, dass der Veröffentlichung der Nationalen Vornorm zu den auch „Balkon-PV“ oder „Plug-In-PV“ genannten Mini-Solaranlagen nun nichts mehr im Wege steht. Nach Angaben des VDE wird die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 auch in die europäische und internationale Normung eingebracht.
„Längst überfälliger Durchbruch für Solarenergie in deutschen Städten“
„Das ist ein längst überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. „Die Einigung macht den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen PV-Anlagen, die Mieter von nun an problemlos auf ihrem Balkon anschließen und damit eigenen Solarstrom ernten können.“
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Bernhard Weyres-Borchert, freut sich, dass die überarbeitete Norm „endlich zeitgemäßer“ ausfällt. Steckbare Solarmodule mit modernen Wechselrichtern erfüllten seit Jahren sämtliche Sicherheitsstandards. „Jetzt fehlt noch eine eigene Produktnorm für solche laienbedienbaren Geräte. Daran arbeiten wir gerade.“ Mit einer Veröffentlichung der entsprechenden Norm durch VDE und DKE wird erst für Anfang 2019 gerechnet.
Die DGS und Greenpeace Energy, aber auch renommierte Forschungsinstitute wie das Fraunhofer ISE hatten die Sicherheit moderner Mini-Solaranlagen wiederholt durch Gutachten belegt und so die Arbeit an den Normen angeregt. Die Energiegenossenschaft klagt zudem am Landgericht Hamburg gegen den Netzbetreiber Stromnetz Hamburg, weil dieser ihr die Nutzung eines modernen steckbaren Solarmoduls untersagt. „Das Ergebnis des jetzt abgeschlossenen Normverfahrens bedeutet: Netzbetreiber müssen nun zügig unkomplizierte Anmeldeverfahren etablieren und ihre Blockade beenden. Das gilt auch für Stromnetz Hamburg“, fordert Vorstand Tangermann.
Ist ein einfacher Anschluss an Schuko-Stecker zulässig?
Es blieben aber noch Fragen zur Nutzung von Balkon-PV-Geräten, räumt Greenpeace Energy ein. So müsse geklärt werden, ob solche Module künftig spezielle Einspeisesteckdosen benötigen oder einfach per Schutzkontakt-Stecker (Schuko-Stecker) ans häusliche Stromnetz angeschlossen werden können. Nach Angaben des VDE arbeiten die Experten im Verband an der Veröffentlichung eines Standards zu einer speziellen Energiesteckvorrichtung für die Einspeisung in einem separaten Stromkreis, der ebenfalls kurz vor der Fertigstellung steht. „Wenn ein Solargerät unseren DGS-Sicherheitsstandard erfüllt, reicht eine Schuko-Steckdose völlig aus“, sagt Weyres-Borchert von der DGS. Photovoltaikmodule mit modernen Wechselrichtern böten denselben Schutz vor Stromschlag oder ähnlichen Gefahren wie andere Haushaltsgeräte.
In europäischen Staaten wie der Schweiz, Portugal und Österreich ist die Nutzung von Stecker-Solargeräten schon länger unkompliziert möglich – und erfolgt bei rund 200.000 genutzten Geräten problemlos. In Deutschland sollen geschätzt bereits 20.000 davon im Einsatz sein.