Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) heute eröffnet. Der Höchstwert in dieser Runde beträgt 8,84 ct/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 182.479 kW.
Gebotstermin ist der 1. Juni 2018. Bis dahin können Gebote eingereicht werden, teilte die Behörde mit. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibung erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren („pay as bid”), so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.
Auch in dieser Runde besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. Die jährlichen Kontingente sind noch nicht ausgeschöpft: Für Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 96.550 kW möglich, in Bayern sind noch bis zu 20 Zuschläge erlaubt. Die verfügbaren Kontingente können sich noch reduzieren, wenn im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung zum 1. April 2018 Gebote in diesen Kategorien bezuschlagt werden.
Von Gebotsvolumen von 200 MW ist Summe der Freiflächenanlagen abzuziehen
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird. Nach § 28 Abs. 2 EEG beträgt das Gebotsvolumen zu diesem Termin 200 MW. Von der jährlichen Ausschreibungsmenge ist die Summe der installierten Leistung der Freiflächenanlagen abzuziehen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist und die in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind.
Dies waren im vergangenen Jahr 52.562 kW. Verteilt auf die nächsten drei Ausschreibungstermine (1. Juni 2018, 1. Oktober 2018 und 1. Februar 2019), ergibt dies einen Betrag von 17.521 kW, der jeweils pro Runde abzuziehen ist.