BMWi schreibt Evaluierung der Ausschreibungen nach EEG 2017 aus


Hintergrund der Ausschreibung ist, dass die beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Für die Zeit danach ist eine neue beihilferechtliche Genehmigung des EEG erforderlich. Mit Blick auf die Fortschreibung des EEG nach 2020 und die dafür erforderliche neue Genehmigung der Kommission ist in der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 die Evaluierung des EEG 2017 und insbesondere der Ausschreibungen geregelt. Deutschland ist danach verpflichtet, zum 30. Juni 2020 einen Evaluierungsbericht vorzulegen, wobei einzelne Teile der Evaluierung bereits früher vorzulegen sind. Deutschland muss einen unabhängigen externen Gutachter mit der Evaluierung beauftragen, der in einem offenen Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden muss.


Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen ist erwünscht


Das BMWi beabsichtigt daher, einen Auftragnehmer mit der Evaluierung und Weiterentwicklung des EEG 2017, des WindSeeG und den zugehörigen Ausschreibungsverordnungen (GemAV, GEEV, InnoVO) und bei Bedarf mit der Entwicklung alternativer Ausschreibungsvarianten zu beauftragen. Es ist dagegen ganz allgemein nicht Gegenstand dieses Vorhabens, die Ausschreibungsergebnisse der einzelnen Ausschreibungsrunden zusammenzutragen oder zu kategorisieren und in den Fragenkatalog aufzunehmen. Diese Informationen liegen vor und werden vom Auftraggeber in den Katalog eingefügt.


Anträge können bis zum 13. September eingereicht werden


Der geschätzte Auftragswert beträgt ohne Mehrwertsteuer 1.148.400 € bis 1.688.400 € bzw. inkl. Mehrwertsteuer 1.366.596 € bis 2.009.196 €. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge ist der 13. September 2018. Mehr Informationen stehen unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?3&id=208670 zur Verfügung.