In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben, teilte die Behörde mit.
Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Bieter eine Förderung in der Höhe seines Gebots. Abweichend erhalten Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land den Markträumungspreis.
Windenergieanlagen
Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot im Jahr 2018 nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 670,2 MW. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 311,3 MW bezuschlagt werden.
Solaranlagen
Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,75 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 182,5 MW.