Dies hat einer Meldung aus dem Niedersächsischen Energieministerium zufolge für „Irritation und Verwunderung“ bei Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD) gesorgt. „Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo wir im Norden um Deutschland als Standort für die Windenergieindustrie fürchten müssen, sollen neue Hürden für die Windenergie aufgerichtet werden? Das verstehe wer will“, kommentiert Lies diesen Vorschlag.
Lies: Privilegierung hat den starken Ausbau in den letzten Jahren ermöglicht
Die privilegierte Zulassung von Windenergieanlagen gilt als die entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den starken Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat, heißt es aus dem Energieministerium in Niedersachsen. Die bevorzugte Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich ist seit 1997 in § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt – neben vielen anderen Betrieben und Anlagen, die möglichst in den Außenbereich gehören, damit Nachbarn möglichst wenig belästigt werden. „Das hat sich bewährt“, erklärt Lies und verweist darauf, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise darüber hinaus es selbst in der Hand haben, die Windenergieentwicklung vor Ort zu steuern.
BWE: Windenergieausbau nicht ersticken
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) lehnt die aktuellen Forderungen nach einer Abschaffung der Privilegierung für Windenergieanlagen ab. „Die nun von Ministerpräsident Woidke geforderte Nicht-Privilegierung hätte zur Folge, dass Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich nicht zulässig wären“, sagte Hermann Albers, Präsident des BWE. „Ihre Zulässigkeit könnte nur durch Aufstellung von kommunalen Bebauungsplänen herbeigeführt werden. Den Gemeinden käme also eine große Blockademacht zu.“
Resultat in Bayern: faktischer Einbruch des Windkraftzubaus
Was es bedeutet, den Ausbau der Windenergie vom Willen und den planerischen Möglichkeiten der Gemeinden abhängig zu machen, hat sich Albers zufolge durch die Einführung der 10H-Regelung in Bayern gezeigt. Dort machten Gemeinden nur sehr vereinzelt von den ihnen gewährten Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch. Resultat sei der faktische Einbruch des Windenergiezubaus im Flächenland Bayern, so Albers weiter.
“Mit der Steigerung von Akzeptanz hat der Vorschlag wenig zu tun “
Die Privilegierung sei seit Jahren ein anerkannter und bewehrter Grundsatz. Der Vorstoß zur Abschaffung der Privilegierung kommt auch für den BWE überraschend und sorgt für Unverständnis. Mit der Steigerung von Akzeptanz habe der Vorschlag wenig zu tun. Eine Aufhebung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung würde nicht nur zu zunehmender Rechts- und Investitionsunsicherheit führen, sondern auch die Genehmigungszeiträume erheblich verlängern.
Mit Blick auf das Erneuerbaren-Ziel der Bundesregierung von 65 Prozent sei es hingegen notwendig die Genehmigungssituation zu verbessern und die Pipeline an Projekten wieder zu füllen. „Herr Woidke gefährdet langfristig nicht nur den Umbau der brandenburgischen Energieerzeugung, sondern agiert auch gegen die Position der Bundes-SPD, die sich im Koalitionsvertrag eindeutig zu Sonderausschreibungen und einem weiteren Ausbau der Windenergie an Land bekannt hat“, so Albers.
Kapferer: Projektierer würden zu “Bittstellern”
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet die Forderungen aus Brandenburg als „äußerst kritisch“. „Die Privilegierung im Außenbereich ist eine der wichtigsten regulatorischen Grundlagen des bisherigen, aber auch des künftigen Ausbaus der Windenergie an Land“, erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Ohne die Privilegierung müssten Projektierer dann für jedes individuelle Projekt als Bittsteller an die kommunalen Verantwortlichen herantreten, um eine Flächenausweisung zu erwirken, so Kapferer.
Der Fortschritt der Energiewende wäre dann vom Gutdünken jeder einzelnen Kommune abhängig. Insbesondere in ländlichen Gegenden sei es heute eine Ausnahme, dass Kommunen Flächennutzungspläne ausweisen, weil diese zeit- und kostenaufwendig sind. „Sollte das Land Brandenburg hierzu eine Bundesrats-Initiative starten und hätte diese dann Erfolg, würde der künftige Ausbau der Windenergie an Land und damit das Erreichen der Erneuerbaren-Ausbauziele unmittelbar und stark beeinträchtigt.“