Entsprechende Schritte hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire vereinbart. Keinen neuen Stand gibt es mit Blick auf die Auswahl geeigneter Industriekonsortien, die eine entsprechende Batteriezellfertigung sicherstellen könnten.
Die Nachfrage nach mobilen und stationären Stromspeichern wächst weltweit rasant, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die Batterie-Technologie sei ein Schlüsselfaktor und werde in mehreren wichtigen Bereichen der industriellen Wertschöpfung unverzichtbar sein, insbesondere bei der Elektrifizierung von Verkehrssystemen und der Speicherung erneuerbarer Energien. Die Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten und die Wirtschaft seien enorm. „Die Fähigkeit, diese Technologie in einer Vielzahl von Anwendungen und in großem Maßstab einzusetzen, ist entscheidend für Frankreich, Deutschland und Europa, um eine wettbewerbsfähige Industrie zu erhalten“, heißt es weiter.
Aufgabe der Regierungen, für begrenzten Zeitraum Starthilfe zu geben
Die Aufgabe der Regierungen bestehe darin, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und „für einen begrenzten Zeitraum Starthilfe zu leisten“. Die von der europäischen Industrie hergestellten Batteriezellen müssten internationale Maßstäbe setzen, indem sie eine hohe Energiedichte und Leistung zu wettbewerbsfähigen Preisen, eine lange Lebensdauer und eine hohe Anzahl von Ladezyklen böten. Zugleich müssten sie nachhaltig und umweltverträglich produziert und später entsorgt werden können.
Die Bundesregierung und die französische Regierung wollen in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission einen strategischen Ansatz für den Aufbau einer industriellen Batteriezellenproduktion in Europa entwickeln, der in den nächsten Monaten näher ausgearbeitet werde. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung bis 2022 eine Mrd. € zur Unterstützung der Entwicklung der Batteriezellenproduktion in Deutschland bereitgestellt.
Frankreich: Zusammenarbeit zwischen Automobilherstellern, Energie-, Chemie- und Mineralunternehmen eingeleitet
Auch Frankreich hat seine Bereitschaft bekräftigt, umfangreiche finanzielle Unterstützung für Batterie-Zellenprojekte in Frankreich zu gewähren. Im Rahmen des „Nationalen Industrierates“ sei eine Zusammenarbeit zwischen Automobilherstellern, Energie-, Chemie- und Rohstoffunternehmen eingeleitet worden. Entsprechende Projektvorschläge könnten als wichtiges Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse (Ipcei) eingestuft werden, so dass der Finanzierungsrahmen nach diesem speziellen Beihilfeprogramm der Europäischen Kommission festgelegt werden könne.
Die Industrie arbeite „mit Hochdruck“ an der Entwicklung von industriellen Kooperationspartnerschaften für innovative und nachhaltige Batteriezellenprojekte. Derzeit werden verschiedene mögliche Konsortien beobachtet. Die Unterstützung entsprechender Zusammenschlüsse werde unter der Bedingung, dass die beteiligten Unternehmen und Partner die Voraussetzungen für wirtschaftliche und staatliche Beihilfen erfüllen, „eingehend geprüft“.
Die französisch-deutsche Zusammenarbeit soll sich auf die Unterstützung der Kooperation zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Plattformen im Bereich der Batteriezellenproduktion und entlang der Wertschöpfungskette, von den Rohstofflieferanten bis zu den Automobilherstellern, mit klaren Verpflichtungen der Parteien konzentrieren. Zusammenarbeiten wollen Deutschland und Frankreich bei industriellen Aspekten der Herstellung von Batteriezellen und verwandten Technologien. Auch europäische Regulierungsfragen wie die Politik der staatlichen Beihilfen (insbesondere in Bezug auf IPCEI und die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Batterieallianz) sollen Gegenstand der Zusammenarbeit sein.
Entscheidung über Beihilfen noch im ersten Halbjahr 2019
Auf der Grundlage der Fortschritte bei den laufenden Gesprächen zwischen Industriekooperationen zur Einrichtung von Kapazitäten für industrielle Batteriezellen in Europa, Frankreich und Deutschland sollen „glaubwürdige Konsortien“ einschließlich der Automobilhersteller ermittelt werden, um vor Ende des ersten Quartals 2019 eine Entscheidung zu treffen. Im Sinne der IPCEI-Regel können die Konsortien auch Industrieunternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten umfassen. Sie sollten detaillierte Investitionspläne ankündigen, die hinreichend zuverlässig sind, um als finanzielle Grundlage zu dienen. Dies soll sicherstellen, dass eine Genehmigung der Förderung der Vorhaben durch die Kommission so bald wie möglich in der ersten Jahreshälfte 2019 erfolgen kann.