Netzdienstleistungen: Doppelbelastung von Speichern wird gekippt


Die Energiespeicherbranche atmet auf, nachdem die Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen nach einem entsprechenden Kompromiss in den Trilogverhandlungen zum Strommarktdesign abgeschafft werden soll.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird mit der Veröffentlichung der EU-Gesetzgebung offiziell, die ab Januar 2019 erwartet wird. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) begrüßt die politische Entscheidung für systemdienlich eingesetzte Energiespeicher, die auch durch den Positionswandel des deutschen Wirtschaftsministeriums im EU-Rat möglich geworden sei.


Wesentlicher Schritt in der Energiewende, um faire Regeln zwischen fossilen und neuen Technologien auf dem Energiemarkt zu schaffen 


Die Branche hatte zuvor an Peter Altmaier appelliert, einen entsprechendes Ergebnis der Verhandlungen nicht zu gefährden. Nun müssten die geplanten EU-Gesetzesmaßnahmen nach der Veröffentlichung rasch in nationales Recht umgesetzt werden, fordert der BVES. „Dies ist ein wesentlicher Schritt in der Energiewende, um faire Regeln zwischen fossilen und neuen Technologien auf dem Energiemarkt zu schaffen und die Flexibilisierungsoption Energiespeicher systemisch richtig einzusetzen.“


Vorteil für fossile Energie bei Netzdienstleistungen entfällt


Bisher konnte fossiler Strom faktisch abgabenfrei Netzdienstleistungen liefern, während die Kilowattstunde aus dem Speicher zum Teil doppelt kostet und so für Betreiber unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Der EU-Beschluss schiebe nun der Diskriminierung von Speichern zumindest bei der Erbringung von netzdienlichen Leistungen gegenüber den Netzdienstleistungen durch fossile Erzeuger einen Riegel vor, heißt es beim BVES.


"Chance für längst überfällige rechtliche Neuaufstellung von Speichern als vierte Säule des Energiesystem"


Die doppelte Belastung mit Abgaben und Umlagen auf gespeicherten Strom gilt als zentrales Hemmnis für den Ausbau von Speichern in Deutschland. Grundsätzlich seien Energiespeicher jeder Art und Größe „technisch hervorragend“ zur Erbringung von Systemdienstleistungen wie Regelenergie oder Redispatch geeignet. „Das starke politische Signal aus Brüssel bietet der deutschen Bundesregierung jetzt eine besondere Chance für die längst überfällige rechtliche Neuaufstellung von Speichern als vierte Säule des Energiesystems und für eine konkrete Umsetzung der politischen Versprechen im Koalitionsvertrag.“