Nächster Stichtag sei somit der 5. Dezember 2019. Ab dem jeweiligen Stichtag führe ein fehlender Nachweis über ein Energieaudit zu einem Bußgeld.
Unternehmen bleiben 12 Monate, um der Folgeaudit-Pflicht nachzukommen
„Öffentlichen Unternehmen bleiben nur noch rund 12 Monate, um ihrer Pflicht zu Folgeaudits fristgerecht nachzukommen und drohende Bußgelder aufgrund eines fehlenden Erstaudits zu minimieren“, erklärt Bastian L. Kurth, Energieeffizienzexperte bei der Stadtwerke-Kooperation.
Über 16.000 Unternehmen seien als öffentliche Unternehmen durch Beteiligungen des Bundes, der Länder oder Kommunen gelistet, bezieht sich Trianel auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (destatis).
Im Rahmen der Audits werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Stadtwerke seien ideale Partner zur Erfüllung der Auditpflichten öffentlicher Unternehmen, so Trianel. Dabei können Stadtwerke auch auf die Zusammenarbeit mit der Trianel setzen, die Energieaudits nach DIN 16247-1 durchführ, darauf aufbauende Maßnahmenpläne erstelle und mehr als einhundert Audits für und mit Stadtwerken umgesetzt habe.
Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €
Laut Kurth sollten Kämmerer bei ihrer Haushaltsplanung 2019 die Umsetzung der Auditpflicht bei ihren Beteiligungen überprüfen und ggf. noch einplanen, denn bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.
Viele Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung seien sich ihrer Auditpflicht nicht bewusst, da sie sich selbst als Kleinst- bzw. kleines oder mittleres Unternehmen einschätzen. Allerdings seien öffentliche Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von mehr als 25 Prozent, unabhängig von Größe und Umsatz, auditpflichtig.