Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen der Jahre 2018 und 2019 auszusetzen und das Fördervolumen schrittweise auf 1.650 MW in 2018 zu erhöhen.
Diese zusätzlichen Mengen sollen ab dem Jahr 2022 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Realisierungsquote von Bürgerenergie-Projekten verrechnet werden. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Der BDEW begrüßt das Vorhaben, die Auswirkungen der bisherigen Fehlentwicklung zu kompensieren. “Die vorgezogenen Mengen helfen dem System jedoch nur kurzfristig. Darüber hinaus sollten grundsätzlich alle nicht realisierten Projekte in den nachfolgenden Ausschreibungen aufgeschlagen werden”, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Industrie und Wirtschaft begrüßen Bundesratsentscheidung
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzt sich über den Vorschlag des Bundesrats hinaus für eine weitergehende Novellierung der Bürgerenergie-Ausnahme ein, die ihrem Namen “buchstäblich” gerecht wird. Die Bürgerenergie sollte dem Vorschlag nach in den Ausschreibungen vor allem dann unter einen besonderen Schutz gestellt werden, wenn viele Bürger vor Ort daran beteiligt sind. Auch sollten Kooperationen vor Ort berücksichtigt werden. Hier biete sich das bekannte “Einheitspreisverfahren” an, so der VKU. Für Windparks ohne Bürgerbeteiligung hingegen sollte das “Gebotspreisverfahren” gelten, bei dem das individuelle Gebot über die Vergütungshöhe entscheidet.