Auch Griechenland setzt bei Förderung von Wind- und Solarstrom auf Ausschreibungen


Im Jahr 2018 werde Griechenland zunächst getrennte Auktionen für Wind- und Solaranlagen organisieren. Auf diesem Weg soll das Marktpotenzial bestimmt werden, bevor ab dem kommenden Jahr gemeinsame Auktionen für Wind- und Solaranlagen folgen sollen. Damit beschreitet Griechenland einen ähnlichen Weg wie Deutschland – auch hier sollen gemeinsame  technologieübergreifende Auktionen stattfinden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu erst kürzlich die Verteilnetzkomponenten konkretisiert. Die erste Runde der gemeinsamen Ausschreibungen in Deutschland ist für den 1. April dieses Jahres geplant.


Brüssel setzt auf Kostensenkung durch “wettbewerbsorientierte Auktionen”


„Durch wettbewerbsorientierte Auktionen wird Griechenland die Kosten für erneuerbare Energie senken und so die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen fördern“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die Regelung werde Griechenland die Erreichung seiner für 2020 gesetzten Klimaziele erleichtern.


Andere Formen erneuerbarer Energie sollen erst dann durch Auktionen staatlich gefördert werden, wenn sie stärker im griechischen Markt verankert sind und eine bestimmte Marktdurchdringung erreicht haben, heißt es seitens der Kommission. Griechenland werde die Ausschreibungsverfahren 2020 evaluieren, bevor deren Ausgestaltung für den Zeitraum 2021 bis 2025 festgelegt wird.


EU-Beihilfevorschriften bestimmen den Rahmen für Fördersysteme


Die Kommission hat die Regelung anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft. Um den Einsatz öffentlicher Mittel auf ein Minimum zu begrenzen und Überkompensierung auszuschließen, sollten den Leitlinien zufolge seit 2017 wettbewerbsorientierte Auktionen durchgeführt werden. Dies sei durch die jetzt genehmigten Regelungen gewährleistet.


Der aktuelle Beschluss der Brüsseler Behörde schließt sich an einen Kommissionsbeschluss vom November 2016 an, mit dem eine griechische Förderregelung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (SA.44666) genehmigt wurde. In Griechenland sollen bis 2020 gemäß Erneuerbaren-Richtlinie 18 Prozent der inländischen Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen stammen.