„Wir halten alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans weiterhin für erforderlich. Diese müssen zügig umgesetzt werden, damit der Umbau der deutschen Energieversorgung bewältigt werden kann“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in einer Mitteilung: „Für die Zwischenzeit haben wir außerdem kurzfristig realisierbare Maßnahmen bestätigt, mit denen wir Netzengpässen bis zur Realisierung der wichtigsten Ausbauvorhaben besser begegnen können“.
Die Behörde hat insgesamt 96 der 165 von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorgeschlagenen Maßnahmen bestätigt. Der Netzentwicklungsplan Strom 2017 bis 2030 umfasst damit im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 1.000 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. Von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagen und von der Bundesnetzagentur bestätigt wurden weitere schnell realisierbare Phasenschieber. Dabei handelt es sich um ortsfeste Anlagen, die eine gezieltere Steuerung des elektrischen Lastflusses im Übertragungsnetz erlauben und Netzengpässe verringern können.
Insgesamt 16 neue Vorhaben zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vorgeschlagen
Insgesamt 16 neue Vorhaben schlägt die Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vor. Diese Vorhaben seien unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig. In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber auch über den bereits seit mehreren Jahren diskutierten Ausbau des Wechselstromnetzes zwischen Hessen, Thüringen und Bayern entscheiden, heißt es seitens der Behörde.
Netztechnisch und mit Blick auf die Umweltauswirkungen seien bei den betroffenen Projekten (P43 und P44) jeweils verschiedene alternative Lösungen denkbar. Welche der Alternativen vorzugswürdig sind, wird zunächst vom Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan und im zweiten Schritt der konkrete Trassenverlauf in den Planungsverfahren entschieden. Die Bundesnetzagentur stellt dem Bundestag die nach heutigem Stand verfügbaren Informationen ergebnisoffen zur Verfügung.
Für Offshore-Anbindung zwei weitere Anbindungssysteme bestätigt
Für die Anbindung von Offshore-Windparks bestätigt die Bundesnetzagentur für den Zeitraum zwischen 2026 und 2030 je zwei weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee. Zusammen mit den bereits in vorangegangenen Offshore-Netzentwicklungsplänen bestätigten Leitungen sind damit insgesamt fünf Anbindungen in der Ostsee und drei in der Nordsee bestätigt.
Zusammen mit der Bestätigung der Netzentwicklungspläne hat die Bundesnetzagentur auch einen überarbeiteten Umweltbericht veröffentlicht, der die Umweltauswirkungen der bestätigten Netzausbauprojekte beschreibt und bewertet. Der Bericht enthält im Vergleich zu seinen Vorgängern mehr Prüfungen von Alternativen. Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Im Rahmen dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur über 15.000 Stellungnahmen.
Die bestätigten Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Bei seiner Entscheidung dient der Umweltbericht als weitere Erkenntnisquelle. Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau sind zu finden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.