Naturschützer fordern erstmals im Südwesten den Abriss einer Windkraftanlage. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim einem Eilantrag gegen Bau und Betrieb eines Windrades bei Braunsbach nahe Schwäbisch Hall Recht gegeben habe, müsse der Betreiber die Anlage „schleunigst abbauen und andernorts einsetzen“, sagte Johannes Enssle, Landeschef des Naturschutzbundes (Nabu), am Freitag.
Der VGH hatte zuvor eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt, mit der die Anlage Orlach 6 zum Stehen gebracht wurde. In der Nähe des Windrades brüten Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard. Es bestünden ernsthafte Zweifel an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung.
Der VGH-Beschluss belege, dass das vom Betreiber vorgelegte Artenschutzgutachten mangelhaft ist. „Obwohl im Baugebiet mehrere Greifvögel regelmäßig brüten, hat der Gutachter keine dieser für die Windkraftplanung relevanten Arten festgestellt. Sämtliche Daten über die Brutstätten von Greifvögeln wurden von ehrenamtlichen Naturschützern erhoben und der Genehmigungsbehörde mitgeteilt. Diese Diskrepanz zeigt, dass der Gutachter entweder fachlich nicht kompetent war oder die Daten wegen der Interessenlage verschwiegen hat. Das Landratsamt hätte dieses Gutachten auf keinen Fall durchgehen lassen dürfen“, resümiert Enssle.
„Dass das Windrad das Tötungsrisiko signifikant erhöht, hat der NABU Schwäbisch Hall durch eigene Studien nachgewiesen und frühzeitig ins Verfahren eingebracht. Dennoch wurde die Genehmigung erteilt und die Anlage gebaut“, kritisiert Enssle. „Dem Betreiber der Anlage war zum Zeitpunkt des Baus bekannt, dass wir einen gut begründeten Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt haben. Er baute die Anlage auf eigenes Risiko und trägt somit auch die Verantwortung dafür, wenn sie jetzt still stehen und möglicherweise zurückgebaut werden muss“, betonen die beiden Vorsitzenden der Naturschutzverbände LNV und NABU.