Zu diesem Ergebnis kommt das Fraunhofer IEE in dem EEG-Erfahrungsbericht. Insbesondere für die Weiterführung von Anlagen, die Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) einsetzen, müssten die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden, heißt es in dem Bericht.
Im Gegensatz dazu haben die Betreiber von Abfallbiogasanlagen gute Karten, ihre Anlagen wirtschaftlich weiterführen zu können. Bei gleichbleibenden Einnahmen aus der Verwertung der Reststoffe werden sie nach Prognose des Fraunhofer IEE am Ausschreibungsverfahren teilnehmen und den Anlagenbetrieb nach Auslaufen der ersten Förderperiode fortführen. Für die Verwertung des Bioabfalls gehen die Forscher von einem Erlös in Höhe von 34 € je Tonne aus.
Berechnungen für eine modellhafte Bestands-Abfall-Biogasanlage, die bereits flexibel betrieben wird, ergeben unter Berücksichtigung der Wärmeerlöse und des Flexibilitätszuschlages Stromgestehungskosten in Höhe von 10,29 ct/kWhel. Darin inbegriffen sind Kapitalkosten die durch eine Generalüberholung des BHKW entstehen. Die Stromgestehungskosten liegen damit deutlich unter dem Höchstgebot für Bestandanlagen, das in der aktuellen Ausschreibung für Biomasseanlagen bei 16,73 ct/kWhel liegt.
Bereits flexibilisierte NawaRo-Anlagen im Vorteil
Voraussetzung für die Anschlussförderung für Bestandanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kWel sind unter anderem die Verdopplung der Bemessungsleistung der Anlage zur Einhaltung der Flexibilitätsanforderungen und eine bedarfsgerechte, flexible Stromproduktion. Die Modellrechnungen im Erfahrungsbericht zeigen, dass Betreiber von NawaRo-Biogasanlagen, die bereits die Flexibilitätsprämie zur Flexibilisierung der Biogasanlage genutzt und keinen Sanierungsstau an Ihrer Anlage haben, besser für die Anschlussförderung vorbereitet sind. Anlagen, die die geforderte Flexibilität durch eine Reduktion der Bemessungsleistung erzielen, schneiden deutlich schlechter ab.
Als Beispiel dient eine NawaRo-Bestandsanlage mit einer elektrischen Leistung von 600 kW, bei der die Investition in einen flexiblen Betrieb bereits getätigt wurde. Wie bei der Abfall-Biogasanlage wird jedoch eine Generalüberholung mit einem Fünftel der Kosten einer BHKW-Neuinvestition angenommen. Die Stromgestehungskosten der Modellanlage „NawaRo-BGA 600 B“ betragen unter Berücksichtigung des Flexibilitätszuschlages sowie der Erlöse aus dem Verkauf von Wärme 17,86 ct/kWhel.
Bei der 300-kW-NawaRo-Anlage „NawaRo-BGA 300 B“ wird die Bemessungsleistung für die Folgeförderperiode auf 150 kWel reduziert. Dazu wird das vorhandene BHKW durch ein neues ersetzt, wodurch Kosten von vier Fünfteln einer potenziellen Neuinvestition entstehen. Als Folge ergeben sich Stromgestehungskosten in Höhe von 23,35 ct/kWhel. Wenn die Substratnutzungseffizienz durch die Erhöhung der Verweilzeiten gesteigert wird, könnten Stromgestehungskosten von 22,58 ct/kWhel erzielt werden, so das Fraunhofer IEE. Trotzdem blieben die Kosten damit jedoch deutlich über dem höchstmöglichen Gebot.
Somit wirkt es sich positiv auf das wirtschaftliche Potenzial des Weiterbetriebs von NawaRo-Anlagen aus, wenn die Biogasanlage bereits vor der Ausschreibung flexibilisiert wurde. Die Stromgestehungskosten könnten dem Bericht zufolge durch geringere Substratkosten sowie ein lukrativeres Wärmekonzept weiter gesenkt werden.
Auch Kleingülle-Biogasanlagen leicht unter der Wirtschaftlichkeitsschwelle
Für eine modellhafte Kleingülle-Biogasanlage mit 75 kWel Leistung, die vor der Anschlussförderung mit Grundlastverstromung betrieben wurde und somit für die Flexibilisierung ein neues BHKW benötigt, hat das Fraunhofer IEE erlösbereinigte Stromgestehungskosten von 17,53 ct/kWhel berechnet. Damit liegen die Kosten auch in diesem Fall über dem derzeitigen Höchstgebot für Bestandsanlagen. Da die Modellanlage mit 85 Prozent Rindergülle und 15 Prozent Maissilage betrieben wird, könnten die Stromgestehungskosten unter 17 ct/kWhel gesenkt werden, wenn ausschließlich Gülle und landwirtschaftliche Reststoffen (Festmist, etc.) eingesetzt würden.