Der Zubau neuer Biogasanlagen pro Jahr wird auf 163 Anlagen geschätzt, nach 122 Anlagen im Jahr 2017 und 195 im Jahr 2016. Die Zahl der Biogasanlagen erhöht sich laut der FvB-Prognose gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,7 Prozent auf knapp 9.500. „Viel Potenzial von Biogas für die Energiewende liegt unter den aktuellen Rahmenbedingungen noch weitgehend brach.
Mit den überfälligen Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auch Änderungen zugunsten von Biogas notwendig, damit die Anlagen ihre Stärken auf den Energiemärkten ausspielen können“, erklärt FvB-Hauptgeschäftsführer Claudius da Costa Gomez.
Die meisten Anlagen standen 2017 in Bayern
Im Vergleich der Bundesländer gab es im Jahr 2017 die meisten Anlagen in Bayern (2.493), gefolgt von Niedersachsen (1.634) und Nordrhein-Westfalen mit 1.076 Anlagen. Bei den Top 3 der installierten Leistung lag Niedersachsen vorne mit 1.116 MWel. installierter Leistung, gefolgt von Bayeyrn mit einer installierten Leistung von 1.033 MWel. und Baden-Württemberg mit einer Leistung von 424 MWel.
Mit einer Brutto-Stromproduktion von rd. 33 Mrd. kWh versorgen Deutschlands Biogasanlagen dem FvB zufolge in diesem Jahr rund 9,5 Mio. Haushalte. Hinzu kommt eine außerhalb der Anlagen genutzte Wärmemenge von mehr als 12 Mrd. kWh, mit der sich rechnerisch der Heizbedarf von über einer Million Haushalte decken lässt. Ohne sinnvolle Reformen im EEG sei die Kopplung von Strom- und Wärmeproduktion, wie sie Biogasanlagen mit ihrer flexibel verfügbaren Leistung bieten, allerdings mittelfristig in Gefahr.
Für kommende Ausschreibungsrunden Reformen gefordert
„Nachdem die Bundesnetzagentur 2017 erstmals eine Ausschreibung für Bioenergie zur Stromproduktion aufgelegt hatte, müssen für kommende Ausschreibungsrunden dringend Reformen umgesetzt werden, um den einzelnen Anlagentypen – seien es Abfallanlage oder Anlage mit nachwachsenden Rohstoffen – besser gerecht zu werden“, fordert der FvB-Hauptgeschäftsführer. Andernfalls werde der Anlagenbestand durch fehlende Investitionsanreize und zeitgleich steigende technischen Anforderungen sukzessive zurückgebaut. Damit würde zeitgleich mit dem Abschalten der konventioneller Kraftwerke ab 2022 auch der größte steuerbare erneuerbare Anlagenpark herruntergefahren, dies könne doch nicht im Sinn einer nachhaltigen Energiewende sein.
Richtigen Rahmen für Flexibilisierung setzen
Immer mehr Biogasanlagenbetreiber passen ihre Anlagen an künftige Erfordernisse am Strommarkt durch Investitionen u.a. in Blockheizkraftwerke (BHKW) an, mit denen die Erzeugung von Biogas flexibel auf die schwankende Produktion von Solar- und Windstrom ausgerichtet werden kann, berichtet der Verband. Die Förderung solcher BHKW-Investitionen durch die so genannte Flexibilitätsprämie sei momentan aber auf ein Niveau begrenzt, das den künftigen Erfordernissen am Strommarkt nicht gerecht werde. „Die derzeitige Deckelung der Flexibilitätsprämie sollte wegfallen“, verlangt da Costa Gomez und betont: „Eine Anlage sollte zudem Anspruch auf die Prämie geltend machen können, wenn ihre Umrüstung als genehmigt gilt. So würde Rechtssicherheit im Interesse von Anlagenbetreibern und für das Gelingen der Energiewende geschaffen.“
Reformen mit Augenmaß fordert der Fachverband Biogas auch mit Blick auf Anlagen, die Gülle vergären und nicht unter das EEG-Ausschreibungsverfahren fallen. Denn viele mögliche Anlagen, die Gülle vergären könnten, sind noch nicht wirtschaftlich realisierbar. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sehe aber vor, die Güllevergärung zu erhöhen. „Wenn wir Biogas sowohl in der Landwirtschaft wie auch in der Siedlungswirtschaft weiter entwickeln wollen, müssen sich die politischen Rahmenbedingungen stärker an den wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Branche ausrichten“, so der FvB-Hauptgeschäftsführer.