Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte


Sie regelt, dass die (derzeit) 4 großen regionalen Betreiber der Übertragungsnetze auf der Ebene Höchstspannung (220 kV und höher) ab 2023 bundeseinheitliche Netzentgelte zu berechnen haben. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 gilt eine Übergangsregelung mit schrittweiser Erhöhung des bundeseinheitlichen Anteils in 20%-Stufen. Die dadurch bei den einzelnen Unternehmen entstehenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen haben diese untereinander auszugleichen.

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