Mit dem Aufruf sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für innovative und optimierte, zukunftsfähige Betriebskonzepte und Maßnahmen zur Treibhausgas(THG)-Emissionsminderung an Feuerungsanlagen sowie Biogas- und Biomethananlagen initiiert werden, berichtet die FNR.
Biogas- und Biomethananlagen, Biomasse-BHKW sowie mittlere und große Feuerungsanlagen im Blickpunkt
Mit dem zeitlich befristeten Aufruf sollen insbesondere zwei Themenfelder adressiert werden. Einerseits geht es um die Brennstoff- und Substratoptimierung zur THG-Emissionsminderung bei der Biomassebereitstellung. Zum anderen geht es um die Entwicklung und Optimierung von Maßnahmen zur direkten Minderung von THG- und Luftschadstoffemissionen durch einen optimierten Betrieb von Biogas- und Biomethananlagen. Aber auch Blockheizkraftwerke, die mit Biomasse betrieben werden, sowie mittlere und große Feuerungsanlagen stehen im Fokus des Aufrufs.
Insbesondere sollen laut FNR solche Vorhaben unterstützt werden, die innovative und praxisnahe Maßnahmen und Verfahren zur THG-Emissionsminderung (weiter)entwickeln. Durch neue und angepasste Verfahren der Konditionierung, Konservierung und Lagerung von Biobrennstoffen bzw. Substraten für die Biogaserzeugung soll auf eine Reduzierung von THG-Emissionen hingewirkt werden. Unter Berücksichtigung technischer und ökonomischer Belange sollen innovative Technologien und Verfahren zur Minderung von Methan- und Kohlendioxidemissionen sowie Schadstoffemissionen, unter anderem mittels Aufbereitung von Brenngasen und durch Abgasnachbehandlung mit Abscheidern bzw. Katalysatoren an Biogas-, BHKW- und Feuerungsanlagen, erforscht werden.
Förderfähig ist auch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Informationsmaterial (z. B. Printmedien, Schulungsmaterial, Apps) zum Wissenstransfer, um auf ein besseres Anlagenmanagement und eine weitreichende praktische Umsetzung vorhandener und neuer Emissionsminderungsmaßnahmen hinzuwirken.
Hoher Innovationsgrad und Praxisorientierung als Fördervoraussetzung
Die Projektförderung erfolgt auf der Basis des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL im Rahmen des Förderschwerpunkts „Entwicklung von Technologien und Systemen zur Bioenergiegewinnung und -nutzung mit dem Ziel der weiteren Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen“ des Energie- und Klimafonds (EKF). Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind Projekte mit hohem Innovationsgrad und praxisorientiertem Bezug zu den Anforderungen des Marktes sowie eine angemessene Abgrenzung zu bisherigen Forschungsarbeiten. Investitionsprojekte sowie Vorhaben zur Grundlagenforschung ohne direkten Anwendungsbezug sind nicht förderfähig.
Der vollständige Förderaufruf „Minderung von treibhausgasrelevanten Emissionen beim Betrieb von Biomassekonversionsanlagen“ steht auf der FNR-Internetseite zur Verfügung. Projektvorschläge können bis zum 30.09.2018 bei der FNR eingereicht werden.