Bundesnetzagentur ändert Regeln zur Regelenergie-Ausschreibung


Wie der Präsident der Behörde, Jochen Homann, erklärt, hätte eine Analyse der Ursachen der extrem hohen Arbeitspreisgebote im Herbst 2017 gezeigt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus einer Weiterentwicklung bedurfte. Ziel der neuen Regelung sei, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen“.


Nach der neuen Regelung erfolgt der Zuschlag für ein Gebot für Sekundärregelung oder Minutenreserve künftig auf Basis eines Mischpreisverfahrens. Das bedeutet, dass der Zuschlagswert in Zukunft neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigt. Das ist neu, denn bislang erfolgte der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises. Ein Gewichtungsfaktor bestimmt, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Er entspricht der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart und wird quartalsweise auf Grundlage der vergangenen zwölf Monate neu berechnet.


Gebote mit gleichem Zuschlagswert: Der niedrigere Leistungspreis entscheidet über den Zuschlag


Bei Geboten mit gleichem Zuschlagswert entscheidet der niedrigere Leistungspreis über den Zuschlag. Ist auch der Leistungspreis gleich, werden die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.


Der neue Zuschlagsmechanismus soll gewährleisten, dass bei der Beschaffung von Regelenergie zukünftig neben den Leistungspreisgeboten auch die Gebote für Regelarbeit wettbewerblich berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Arbeitspreise soll unsachgemäß hohe Ausgleichsenergiepreise verhindern, die andernfalls von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen wären.


Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass es nach Einführung des neuen Zuschlagsmechanismus der von den Übertragungsnetzbetreibern temporär eingeführten vierstelligen Preisgrenze nicht mehr bedarf. Die Umsetzung erfolgt zum Erbringungstag 12. Juli 2018, an dem auch weitere Änderungen wie beispielsweise die Umstellung auf eine kalendertägliche Ausschreibung im Bereich Sekundärregelung und Minutenreserve in Kraft treten.