„Der heute gefasste Beschluss ermöglicht eine striktere Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und senkt zugleich die wirtschaftlichen Risiken der Biogasbetreiber im Falle einer Tierseuche entscheidend ab“, erklärt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär vom Deutschen Bauernverband. „Wir sind froh, dass die Große Koalition das Problem mit dieser Gesetzesänderung rechtzeitig entschärft hat.“
Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest befürchtet
Kommt es nämlich, wie laut Experten wahrscheinlich, zu einem Ausbruch der so genannten Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, können den Betreibern von tausenden Biogasanlagen aufgrund von Sperrgebieten Schwierigkeiten bei der Güllelieferung entstehen. In der Folge hätten Betreiber den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen können, was ohne die Regelung mittels des Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu einem endgültigen Verlust des Güllebonus geführt hätte.
Anspruch auf Güllebonus entfällt nur vorübergehend
„Mit dem heutigen Beschluss wurde eine gute und praktische Lösung gefunden“, fasst Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer vom Fachverband Biogas zusammen. „Die verabschiedete Regelung sorgt dafür, dass der Anspruch auf den Güllebonus lediglich vorübergehend entfällt. Das macht natürlich einen bedeutenden Unterschied für die Wirtschaftlichkeit und trägt dazu bei, die klimafreundlichen, güllebasierten Biogasanlagen am Netz zu halten“. Die Gesetzesänderung bedeutet, dass Betreiber nur zeitweise keinen Güllebonus erhalten, nämlich für die Zeit einer tierseuchenrechtlichen Anordnung zuzüglich 30 Tage und zwar für die Kalendertage, in denen der Mindestanteil an Gülle nicht eingehalten werden konnte.
Güllevergärung ist besonders klimaschonend
Die generelle Stärkung der Güllevergärung ist eine der zentralen Forderungen der Bioenergieverbände in Bezug auf das EEG. Der Ausbau von Biogasanlagen mit Gülleeinsatz ist auch im Klimaschutzplan 2050 vorgesehen. Hintergrund ist die besonders klimaschützende Wirkung der Verarbeitung von Gülle in Biogasanlagen, da so erhebliche Mengen an Emissionen vermieden werden können.