In der zweiten Ausschreibungsrunde für Bioenergie gemäß dem EEG 2017 ist die Zahl der Bieter gestiegen. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur eigenen Angaben zufolge 79 Gebote in einem Umfang von knapp 77 Megawatt (MW) bezuschlagt.
Damit lag das eingegangene Gebotsvolumen deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von rund 226 MW. In der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2017 hatte jedoch mit 24 bezuschlagten Geboten und einem Umfang von 27,6 MW eine noch stärkere Zurückhaltung geherrscht, so dass nur rund 23 Prozent des Volumens ausgeschöpft wurden (EUWID 38/2017). Nun sind es immerhin rund 34 Prozent.
Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, entfielen 13 mit einer Gebotsmenge von rund 29 MW auf Neuanlagen. Eine Besonderheit des Ausschreibungsverfahrens ist, dass bereits in Betrieb genommene und nach dem EEG vergütete Anlagen teilnehmen können, wenn ihre restliche Vergütungsdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Insgesamt wurden 66 Gebote für Bestandsanlagen mit einem Volumen von 47.056 Kilowatt bezuschlagt. In diesem Jahr mussten der Bundesnetzagentur zufolge sechs Gebote aufgrund formaler Fehler ausgeschlossen werden. Die hohe Ausschlussquote von 2017 mit nahezu einem Drittel ausgeschlossener Gebote habe sich damit nicht wiederholt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt der Bundesnetzagentur zufolge bei 14,73 ct/kWh. Für Neuanlagen durfte maximal ein Wert von 14,73 ct/kWh geboten werden. Der Höchstwert für Bestandsanlagen betrug 16,73 ct/kWh. Die meisten bezuschlagten Projekte erhalten die maximal gesetzlich zulässige Zahlung. Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 10,00 ct/kWh.
Auch NawaRo-Anlagen wurden bezuschlagt
Nach Angaben der Bioenergieverbände ist bemerkenswert, dass in der zweiten Ausschreibungsrunde auch wieder Anlagen bezuschlagt wurden, die nicht nur Rest- und Abfallstoffe einsetzen, sondern auch solche, die nachwachsende Rohstoffe nutzen. Das teilten der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) gemeinsam mit. Für letztere lag die EEG-Vergütung bisher deutlich höher, sodass hier eine signifikante Kostensenkung erreicht worden sei.
Insgesamt ziehen die Verbände nach Auswertung der Ergebnisse eine durchwachsene Bilanz. Die von der Bundesnetzagentur bekanntgegebenen Ausschreibungsergebnisse zeigten, dass die Bioenergiebranche sich mehr und mehr auf das neue Verfahren einstellt und trotz schwieriger Rahmenbedingungen über zukunftsfähige Anlagenkonzepte verfügt. Dennoch sehen die Verbände wie bei der ersten Runde im vergangenen Jahr erheblichen Änderungsbedarf beim EEG, um das Potenzial der Bioenergie besser zu nutzen.
Nachbesserungsbedarf bei EEG-Ausschreibungen
Die Bioenergieverbände haben eigenen Angaben zufolge erwartet, dass die Menge der bezuschlagten Gebote deutlich unter der ausgeschriebenen Menge liegen wird: Hier wirkten sich die niedrigen Gebotshöchstwerte, insbesondere für Neuanlagen, aber auch für Bestandsanlagen, aus. Nur wenige Anlagenkategorien und -größen seien in der Lage, nach derart drastischen Vergütungskürzungen weiter rentabel zu wirtschaften. Auch ein Jahr nach den ersten Erfahrungen ließen die diesjährigen Ergebnisse also immer noch den gleichen Verbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign erkennen wie 2017.
Um den wichtigen Beitrag der flexiblen Bioenergie zur Stabilisierung des Energiesystems zu nutzen, müsse daher nachgebessert werden. Die Bioenergieverbände haben folglich bereits Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht, mit denen ohne zusätzliche Kosten die Attraktivität der Ausschreibungen erhöht und damit die Zahl der Gebote sowie der Wettbewerb im Verfahren gesteigert werden könnte. Damit ließe sich das Potenzial der Bioenergie voll ausschöpfen, heißt es in der Stellungnahme.