Das geht aus dem Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weitere Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen hervor, den das Bundeskabinett in seiner 49. Sitzung am 17. April 2019 ohne Aussprache beschlossen hat. Vorgelegt wurde der Entwurf vom Bundesumweltministerium (BMU).
Der weiteren regelt der Referentenentwurf, dass die im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote vorgesehene Flexibilisierung zur Übertragung von Übererfüllungen der Quote auf das Folgejahr für den Übergang vom Verpflichtungsjahr 2019 auf das Verpflichtungsjahr 2020 ausgesetzt wird. Übererfüllungen des Verpflichtungsjahres 2019 können jedoch ebenso wie Übererfüllungen des Verpflichtungsjahres 2020 auf das Verpflichtungsjahr 2021 übertragen werden.
Biogasrat+ fordert weitere Änderungen
Der Biogasrat+ hat den Kabinettsbeschluss begrüßt. der Verband hatte sich eigenen Angaben zufolge in der Vergangenheit dafür stark gemacht, dass Bio-LNG auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor anrechenbar wird. Allerdings verweist der Biogasrat+ darauf, dass die bloße Möglichkeit der Anrechnung auf die THG-Minderungsquote nicht ausreichend ist. Das Bundesumweltministerium könne in seinem Verantwortungsbereich sofort einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor leisten, es müsse jedoch seine Blockadehaltung gegenüber der stärkeren Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen aufgeben und ganz konkrete Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz vornehmen.
Biomethan spart 91 Prozent der Treibhausgase ein
Konkret fordert der Biogasrat+ eine Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote um jährlich zwei Prozent ab 2019 auf 16 Prozent bis zum Jahr 2030. Zudem müsse eine ambitionierte Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan eingeführt werden, die ab diesem Jahr 0,3 Prozent betragen sollte. Denn Biomethan sei mit einer Treibhausgaseinsparung von 91 Prozent der Spitzenreiter unter den Biokraftstoffen und stoße im Vergleich zu Erdgas 89 Prozent weniger CO2 aus. Auch fordert der Biogasrat+ eine verbindliche Festschreibung der Nutzung konventioneller Biokraftstoffe bei sieben Prozent ab 2020.