Mieterstrom: Zahl der Projekte nimmt zu – Mieterstromgesetz ist aber nicht der große Treiber


Die Stadtwerke München (SWM) realisieren für die Schwaiger Group eine 428 kW-Photovoltaikanlage, die dem Kunden die Lieferung von Ökostrom vom Dach ermöglicht.


Das Projekt erhält keine Förderung für den eigengenutzten Strom, erläuterten die SWM auf Anfrage. „Aufgrund der Größe der Anlage und damit reduzierten Investitionskosten in die Anlage und einer optimalen Kundenstruktur ist eine Wirtschaftlichkeit für das Projekt aber auch ohne die Mieterstromförderung gegeben."


Die Anlage wird auf dem Gelände der früheren Sektkellerei Nymphenburg in Trudering errichtet. Dort werden frühere Lager- und Logistikgebäude zu modernen Gewerbeflächen, dem „Centro Tesoro“, ausgebaut. Die SWM pachten die Dachfläche von der Schwaiger Group. Der erzeugte Strom der Anlage wird direkt an die Mieter geliefert, überschüssige Energie ins Netz eingespeist. Umgekehrt springt das Netz ein, wenn die Ökostromproduktion nicht ausreicht. „Den Mietern bieten wir einen exklusiven Stromtarif zu günstigen Konditionen“, sagt SWM-Chef Florian Bieberbach.


„Unschlagbar günstig“: Solarstrom im Eigenverbrauch ohne Netznutzungsgebühren


Ein Pachtmodell haben auch der Ökostromanbieter Solarimo und die Wohnungsbaugenossenschaft GWG Lübbenau für ihr Mieterstrommodell gewählt. Hier werden drei Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 147 kWp ausgestattet. Die Bewohner könnten dank des Mieterstrommodells ihre jährlichen Stromkosten im Vergleich zum örtlichen Grundversorger um bis zu 270 € im Jahr reduzieren, heißt es.


„Wird der Sonnenstrom direkt im Haus verbraucht fallen dafür keine Netznutzungsgebühren an und er ist damit unschlagbar günstig“, sagt Solarimo-Vertriebsleiterin Franziska Ivens. „Je höher der lokale Absatz, desto mehr können die Bewohner sparen.“ Der Preis für den PV-Strom bleibe über einen Zeitraum von 20 Jahren konstant. Solarimo ist den Angaben zufolge von der ersten Planung über Bau und Betrieb bis zum Abbau der Anlage in 20 bis 30 Jahren für das gesamte Mieterstromprojekt verantwortlich. Das wirtschaftliche Risiko im Pachtmodell trage Solarimo komplett.


Mieterstromgesetz: Im Jahr 2018 erhalten Projekte mit Gesamtleistung von 6,84 MWp Förderung


Das Mieterstromgesetz, das die Errichtung von Mieterstromprojekten fördern soll, hat im vergangenen Jahr noch keine dynamische Entwicklung am Markt induziert. Nach aktuellen Angaben der Bundesnetzagentur wurden 2018 insgesamt Projekte mit einer Leistung von 6,84 MWp für eine Förderung im Rahmen des Mieterstromgesetzes gemeldet. Damit ist die Deckelung des Förderrahmens noch nicht einmal im Ansatz ausgeschöpft: Den gesetzlichen Regelungen zufolge könnten für Projekte bis zu einem Gesamtvolumen von 500 MWp pro Jahr Fördermittel beantragt werden.