Besitzer der sonnenBatterie erhalten mit dem Kauf einen dem EU-Recht entsprechenden 2-jährigen Gewährleistungsanspruch, teilt das Unternehmen mit.
Im Oktober 2018 hatte die Verbraucherzentrale NRW fünf ausschließlich deutsche Anbieter von Batteriespeichern wegen einzelner Klauseln in ihren Garantiebedingungen abgemahnt. Gegen drei von ihnen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Das Gericht habe die Klage der Verbraucherzentrale gegen sonnen nun in allen 12 Punkten zurückgewiesen und die Garantiebedingungen der sonnenBatterie als transparent und rechtskonform bestätigt.
Laut sonnen wird mit dem Urteil anerkannt, dass das Unternehmen im heutigen Energiesystem technisches „Neuland“ betritt. Die Garantiebedingungen für Heimspeicher müssen im Sinne der Verbraucher und entsprechend den Anforderungen der technischen Innovation gestaltet werden.
Ein Urteil für Innovationskraft
„Das Urteil des Landgerichts München ist ein Urteil für Innovationskraft. Es gibt uns und unseren Kunden Rechtssicherheit bei Garantiefragen und ist damit ein wichtiges Signal für junge Unternehmen wie sonnen“, sagt CEO und Gründer Christoph Ostermann. Neue Technologien brauchten einen sinnvollen rechtlichen Rahmen für Verbraucher und Unternehmen, ohne dabei ausgebremst zu werden“, so Ostermann: „Das setzt darüber hinaus aber auch Standards für den Heimspeichermarkt und ist ein klares Signal für einheitliche Garantiebedingungen.“
In einem weiteren Verfahrenspunkt habe das Gericht auch eine Internetverbindung zum Speicher als „im Sinne der Verbraucher“ bestätigt. Über den Online-Zugang der sonnenBatterie bietet sonnen ein Monitoring der Batteriemodule an. Weiter stellt sonnen über die Internetverbindung regelmäßig Updates zur Verfügung, welche die Langlebigkeit, Sicherheit und den Funktionsumfang der sonnenBatterie sicherstellen sollen. Darüber hinaus ermöglicht der Online-Anschluss die Teilnahme an sonnens virtuellem Kraftwerk, welches dem Speicherbesitzer im Gegenzug eine Freistrommenge über den sonnenFlat-Tarif liefert.