EEG-Innovationsausschreibung noch in diesem Jahr – aber nicht mehr im September


Sie rechne mit einem Inkrafttreten der Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2019, erklärt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf müsse mit den Ressorts abgestimmt werden; nach der Anhörung von Ländern und Verbänden soll die Verordnung dem Bundestag zugeleitet werden.


Der Bundesregierung zufolge könnte die Bundesnetzagentur noch im Jahr 2019 eine erste entsprechende Ausschreibung durchführen. Der 1. September werde als erster Gebotstermin voraussichtlich nicht zu halten sein. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffne aber die Möglichkeit, den Gebotstermin durch eine entsprechende Regelung in der Verordnung zu verschieben.


„Marktprämie über Differenzkontrakte (cfd) lediglich eine mögliche Ausgestaltungsvariante“


Welchen Inhalt die Verordnung haben werde, besonders im Hinblick auf die angestrebten innovativen Elemente, könne noch nicht gesagt werden, erklärt die Bundesregierung weiter und verweist auf das ausstehende Ergebnis der Ressortberatungen.


In ihrer Anfrage wollen die Grünen auch wissen, wie die Bundesregierung die Vermarktung von EE-Strom im Rahmen von Differenzkontrakten bewertet, bei denen die Differenz zum Marktpreis auf das EEG-Konto eingezahlt wird, wenn der Strompreis oberhalb des anzulegenden Werts liegt. „Bei einer möglichen Fortentwicklung des aktuellen Fördersystems stellt die symmetrische Marktprämie über Differenzkontrakte (cfd) lediglich eine mögliche Ausgestaltungsvariante dar, die zahlreiche Fragen aufwirft“, heißt es hierzu von Seiten der Bundesregierung.


Neue Vermarktungsinstrumente werden getestet und evaluiert


Gefragt nach dem Einsatz einer „fixen Marktprämie“, die nach einem ZfK-Bericht den zentralen Aspekt der Innovationsausschreibung bilden solle, erklärt die Bundesregierung, dass zu möglichen Auswirkungen auf Netz- und Systemdienlichkeit ex ante keine Angaben gemacht werden könnten. „Aus diesem Grund sollen die Elemente zeitlich befristet bis zum Jahr 2021 im Rahmen der Innovationsausschreibungen getestet und evaluiert werden können.“ Die Ergebnisse würden bei der Fortentwicklung des Förderrahmens und Auktionsdesigns „entsprechend berücksichtigt“.