Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.
Gasspeicher von besonderer Bedeutung
Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Rat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.
Wie es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums heißt, beseitigt die Verordnung ein Investitionshemmnis des LNG-Anlagenbaus. Eine angemessene finanzielle Kostenbeteiligung der Anlagenbetreiber stelle zugleich sicher, dass nur Leitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden.