Insgesamt bezuschlagte die Netzbehörde 14 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 205,7 MW. „Diese deutlich über dem ausgeschriebenen Volumen liegende Zuschlagsmenge resultiert aus einem sehr großen Gebot für eine Anlage, das die Zuschlagsgrenze bildete“, heißt es seitens der BNetzA.
Regional verteilen sich die Zuschläge auf die ost- und süddeutschen Bundesländer, wobei kein Bundesland mehr als drei Zuschläge erhielt und Mecklenburg Vorpommern zwei Drittel der bezuschlagten Menge (135 MW) auf sich vereint.
Mengengewichteter durchschnittlicher Zuschlagswert sinkt von 6,59 auf 5,47 ct/kWh
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,97 ct/kWh und 5,58 ct/kWh (Vorrunde 3,90 bis 8,40 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) betrug in diesem Verfahren 5,47 ct/kWh und ist im Vergleich zur Vorrunde wieder deutlich gesunken (Vorrunde 6,59 ct/kWh). 13 Gebote mit 46 MW Gebotsmenge wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.
Die Zuschläge sind unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen19-3 veröffentlicht. Die erfolgreichen Bieter müssen fristgerecht eine finanzielle Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt.
Der nächste technologiespezifische Ausschreibungstermin für Solarenergie ist der 1. Oktober 2019.