Bio-LNG: Studie sieht Potenzial für Erzeugung von bis zu 697 PJ im Jahr 2030


Auf diese Weise ließen sich rund 7 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2030 zusätzlich einsparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen „Initiative Bio-LNG“ veröffentlicht hat.


Laut Studie beläuft sich das Potenzial zur Erzeugung von Bio-LNG auf 424 bis 697 Petajoule (PJ) im Jahr 2030. Darin enthalten sind 138 bis 151 PJ durch die Umrüstung von rund 2.000 bestehenden Biogasanlagen, die sich aufgrund ihrer Anlagengröße (>400 kW elektrisch) für eine Umrüstung auf Biomethan eigneten und innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre ihren Förderanspruch aus dem EEG verlieren. In der Potenzialschätzung für Bio-LNG im Jahr 2030 sind auch die aktuelle Biomethanproduktion von 31 PJ sowie zusätzlich erschließbare biogene Rohstoffe (263-578 PJ) enthalten.


Bedarf an LNG für Schiffs- und Straßenverkehr könnte komplett über Bio-LNG gedeckt werden


Bis 2020 werden rund 1.000 Lkw und etwa 10 Schiffe mit LNG-Antrieb in Deutschland unterwegs sein. Der bis 2030 projizierte Bedarf an LNG in der Schifffahrt und im Straßen-Schwerlastverkehr beträgt 35-117 PJ und könnte vollständig auf Bio-LNG umgestellt werden, heißt es.


Die Initiative spricht sich für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen aus, etwa durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder Ausschreibungen. „Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im Straßengüter- und Schiffsverkehr“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Die Nutzung von Bio-LNG sollte gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigt werden.”


Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) legt eine Erhöhung des Anteils fortschrittlicher Kraftstoffe von 0,05 Prozent im Jahr 2020 auf 1,75 Prozent im Jahr 2030 fest. Bio-LNG aus Gülle, Bioabfällen und anderen Rest- und Abfallstoffen stelle eine kostengünstige inländische Option zur Erfüllung dieser Vorgaben dar. Ein erster wichtiger Schritt sei die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden kann.


Nach Einschätzung der dena sollte Bio-LNG auch dann auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall. Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der Elektromobilität nicht zu Lasten von erneuerbaren Kraftstoffen gehe.


Vielfältige Förderansätze gegeben


Nach Einschätzung der Initiative gibt es über die THG-Minderungsquote hinaus „vielversprechende Ansätze“ zur Förderung von Bio-LNG und anderer erneuerbarer Kraftstoffe. So prüft die EU, THG-Emissionen bei der Festlegung der Mautgebühren im Straßengüterverkehr zu berücksichtigen oder erneuerbare Kraftstoffe auf die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen anzurechnen. Die THG-Komponente in den Mautgebühren müsste so ausgestaltet werden, dass Spediteure einen Anreiz haben, Bio-LNG statt fossile Kraftstoffe zu tanken. Dafür müsste die Lkw-Maut, bei Verwendung von Bio-LNG mit einer THG-Reduktion um mindestens 50 Prozent, um 5 Cent pro Kilometer geringer sein als bei fossilen Kraftstoffen. Allerdings sei mit der Umsetzung einer solchen Regelung auf EU- und nationaler Ebene erst ab 2023 zu rechnen.


Um die Marktentwicklung schon vorher anzustoßen, empfiehlt die Initiative Bio-LNG auf nationaler Ebene einen Investitionszuschuss für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und den Bau neuer Bio-LNG-Anlagen. Möglich wäre auch eine auf wenige Jahre befristete Ausschreibung von Bio-LNG-Produktionsvolumen. Somit wäre Bio-LNG bereits verfügbar, wenn die EU zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Maßnahmen beschließt. Auch könnte auf diesem Weg ein Modell für Post-EEG-Anlagen geschaffen werden.