Die Bundesregierung will die Streichung des 52-GW-Deckels bei der Förderung der Photovoltaik in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen. Das macht die Regierung in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrats deutlich.
Der Bundesrat erklärt darin, dass der Markt für Neuinstallation von PV-Anlagen im Segment bis 750 kWp Leistung bei Erreichen des Deckels einzubrechen drohe. Ende Juni 2019 waren in Deutschland bereits 48 GW Photovoltaik-Leistung installiert, so dass der 52 GW-Deckel schon 2020 erreicht werden könnte.
Für die sonstige Direktvermarktung nach dem EEG als Alternative zur Förderung über eine Vergütung seien gerade kleine Photovoltaik-Anlagen wenig geeignet, hält der Bundesrat im Gesetzentwurf fest. Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in dem entsprechenden Segment bleibe so „nur noch die Eigenstromnutzung als Betriebsmodell“. Der Eigenverbrauch wiederum sei im EEG „ebenfalls stark begrenzt“.
Das zu erwartende Erreichen des 52 GW-Deckels gefährde bereits begonnene Planungen, sowie das Geschäftsmodell von zahlreichen, vor allem mittelständischen Solar-Installateuren und Projektentwickler, der Komponentenhersteller und die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Begrenzung der Kosten des Solarzubaus: „Zielsetzung wurde bereits erreicht“
Eingeführt wurde der 52-GW-Deckel, um die Kosten des Solarenergie-Zubaus, gewälzt über die EEG-Umlage, zu begrenzen. „Diese Zielsetzung wurde bereits erreicht, da die Kosten für neue Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. „Die Vergütungssätze wurden kontinuierlich an diese Entwicklung angepasst und werden auch zukünftig weiter angepasst.“
Die Bundesregierung verweist auf das Klimaschutzprogramm 2030, das eine Aufhebung des Deckels vorsieht. „Insofern unterstützt die Bundesregierung das Anliegen der Länder.“