Mitte November wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt (Drs. 19/15085). Dieser wurde dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht beraten.
Der Entwurf basiert auf Vorschlägen einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Justizminister. Danach soll jeder Mieter einen Anspruch auf den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge haben. Im Wohnungseigentumsrecht soll ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Einbau einer Ladestation ermöglicht wird. Dabei soll die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausführung der Maßnahme dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen können.
Ein Beschluss über die Ausführung beziehungsweise Gestattung solcher baulicher Maßnahmen soll einer Veränderungssperre unterliegen. Die Bau- und Folgekosten für die Maßnahme soll der Bauwillige tragen. Der Wohnungseigentümer, der einer baulichen Veränderung nicht zustimmt, soll grundsätzlich weder Bau- noch Folgekosten tragen müssen, noch an Vorteilen partizipieren dürfen. Für einen zügigen Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sei es notwendig, diese Reform des Wohneigentumsgesetzes zeitnah umzusetzen, heißt es in dem Entwurf.