Das Kleinspeicherprogramm schließt an das 1.000-Speicher-Programm an, das im vergangenen Jahr auf große Nachfrage gestoßen war: Innerhalb von nur sechs Wochen wurden 1.026 Anträge gestellt. Es wurden Förderungen von über 5,3 Mio. € bewilligt.
Das Kleinspeicherprogramm entlaste die Teilnehmer auch bei ihren Stromkosten, betonte Wirtschafts- und Energieminister Jörg Steinbach (SPD). „Durch eine sinnvolle Kombination von Photovoltaikanlage und Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie unabhängig von Tageszeit und Wetterbedingungen deutlich erhöht werden.“ Damit sinke auch die Stromeinspeisung ins Netz und führe dort zu Entlastungen.
Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto höher die Förderung
Im neuen Kleinspeicherprogramm wird die Beschaffung eines Batteriespeichers für eine selbst genutzte Wohnimmobilie mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, höchstens mit 3.000 €, gefördert. Fördergegenstand ist dabei die Beschaffung und die Installation eines Stromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie des zugehörigen (Hybrid-)Wechselrichters und die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings.
Je höher der Eigenverbrauchsanteil als Anteil des selbstgenutzten Stroms bezogen auf den Jahresertrag der Photovoltaik-Anlage ist, desto höher ist der Förderanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zu bestätigen ist dies durch den Installateur im Rahmen der Mittelanforderung der Zuwendung bzw. des Verwendungsnachweises. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 30 Prozent betrögt der Förderanteil 10 Prozent, bei 40 Prozent Eigenverbrauch erhöht er sich auf 20 Prozent. Bei einem Eugenverbrauchsanteil von mindestens 50 Prozent wird der maximale Förderanteil von 30 Prozent und der Förderhöchstbetrag von 3.000 € erreicht.
Bewilligungsbehörde für das Kleinspeicherprogramm ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Unterlagen können unter www.ilb.de/kleinspeicher eingereicht werden.