Das ausgeschriebene Volumen ist Ergebnis einer längeren Berechnung. Gemäß EEG ist das Ausschreibungsvolumen in Höhe von zweimal 75 MW gemäß § 28 Abs. 3a EEG um die im vorangegangenen Kalenderjahr installierte Leistung von Biomasseanlagen zu verringern, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist „und die im Vorjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind“. Dies waren im Kalenderjahr 2018 insgesamt 32.685 kW.
Umgekehrt erhöht sich das jährliche Ausschreibungsvolumen um das gesamte Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen, für das in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr keine Zuschläge erteilt werden konnten. Dies waren im Jahr 2018 wiederum 149.270 kW. Ergebnis der Addition sind 266,6 MW, von denen nun die zweite Hälfte vergeben wird.
Höchstwert für Bestandsanlagen bei 16,56 ct/kWh
Der Höchstwert für den Gebotstermin liegt bei 14,58 ct/kWh für neue Biomasseanlagen. Bestandsanlagen können sogar bis zu einem Angebotspreis von 16,56 ct/kWh mitbieten. Genehmigungen von Biomasseanlagen müssen bis zum 11. Oktober 2019 erteilt und an das Register gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.
Ebenfalls am 4. November steht die nächste Runde der gemeinsamen Ausschreibungen für die Technologiebereiche Wind und Solar an. Der Höchstwert für Photovoltaikanlagen beträgt für den Ausschreibungstermin 7,50 ct/kWh. Bei der Windenergie hängt der Höchstwert von der landkreisscharfen Zuweisung unterschiedlicher Höchstwertgebiete ab. Im Höchstwertgebiet 1 beträgt der Höchstwert 6,2 ct/kWh und entspricht damit dem Höchstwert aus den technologiespezifischen Windausschreibungen. Im Höchstwertgebiet 2 beläuft er sich auf 7,19 ct/kWh, im Höchstwertgebiet 3 dürfen bis zu 8,00 ct/kWh geboten werden.
Photovoltaik räumte bislang das gesamte Ausschreibungsvolumen in gemeinsamen Ausschreibungen ab
In den drei bislang beendeten gemeimsamen Ausschreibungsrunden sind ausschließlich Photovoltaikprojekte zum Zug gekommen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert hat sich dabei von 4,67 ct/kWh im April 2018 über 5,27 ct/kWh im November 2018 bis zu 5,66 ct/kWh im April 2019 erhöht.