So heißt es in dem Papier: „Es ist sicherzustellen, dass es für betroffene Anlieger im Einzelfall bei den Mindestabständen zu keiner Verringerung gegenüber der geltenden Rechtslage kommt.“ Die Branche reagiert entsprechend: „Das Eckpunktepapier ist ein Windkraft-Verhinderungsprogramm und eine Breitseite gegen die Energiewende“, sagt Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy.
Bis zu einem Mindestabstand von 1.000 Metern dürfen dem Papier zufolge künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet oder repowert werden. Die Mindestabstandsregelung gelte für reine und allgemeine Wohngebiete, „sie gilt auch für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind.“ Die neuen Mindestabstandsregelungen gelten für die bestehenden und die künftigen Flächenpläne, heißt es weiter. „Das heißt, für bestehende Flächenpläne reduzieren sich die dort ausgewiesenen Windflächen insoweit.“
Die Pläne blieben im Übrigen erhalten. Nicht gelten die Mindestabstandsregelungen für diejenigen Flächenpläne, die zwischen 2015 und dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig geworden sind. Für Bayern gibt es eine spezielle Vereinbarung: „Die bestehende Abstandsregel 10H in Bayern bleibt erhalten“, heißt es in dem Papier. Die Regelung hat den Windenergieausbau im Freistaat nahezu zum Erliegen gebracht.
Kommunen sollen künftig finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten
Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung kann ein Bundesland geringere Mindestabstandsflächen gesetzlich festlegen, eine entsprechende „Opt out“-Regelung ist in dem Klimaschutzprogramm enthalten. „Unabhängig davon erhalten Kommunen unbefristet die Möglichkeit, geringere Mindestabstände festzulegen.“ Die Kommunen sollen künftig eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten. Diese kann erhöht werden, wenn die Kommunen von ihrem Opt-Out-Recht Gebrauch machen. Der Entwurf des Grundsteuerreformgesetzes sehe das bereits vor. „Das kann durch einen gesonderten Hebesatz noch verstärkt werden.“
Zur besseren regionalen Verteilung des Ausbaus von Windenergieanlagen soll ein Regionalisierungsbonus vereinbart werden. Mit Blick auf den Bereich der Offshore-Windkraft heißt es: „Das Ziel für den Ausbau der Windenergie auf See heben wir auf 20 GW im Jahr 2030 an, sofern verbindliche Vereinbarungen mit den betroffenen Küstenländern erzielt werden.“ Mit den Übertragungsnetzbetreibern würden entsprechende Vereinbarungen geschlossen.
52 GW-Deckel für die Photovoltaik wird aufgehoben
Verbesserung strebt die Regierung bei den Rahmenbedingungen für Mieterstrom. Und: Der 52-GW-Deckel für die Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen wird aufgehoben.
Aus Sicht von Greenpeace Energy ist das Papier eine „Bankrotterklärung“ für den Ausbau der Windenergie an Land. „In der Politik ist längst bekannt, dass pauschale Mindestabstände bei neuen Windanlagen von 1.000 Metern die möglichen Flächen um 20 bis 50 Prozent reduzieren“, sagte Keiffenheim.
Daneben fänden sich im Papier keine Vorschläge, wie der Ausbau der Photovoltaik forciert werden soll. „Ohne einen konsequenten Erneuerbaren-Ausbau kann Deutschland seine Erneuerbaren-Ziele aber nicht erreichen – und damit auch nicht die Klimaziele.“ Ihren Klimaschutzplan 2050 müsse die Bundesregierung komplett zu den Akten legen. „Wir brauchen einen Klimaschutzplan 2040, der verbindlich regelt, wie Deutschland seine Treibhausgas-Emissionen bis dahin auf null senkt. Nur das ist mit dem 1,5-Grad-Ziel von Paris vereinbar.“