Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren.
„Damit treiben wir die Energiewende weiter voran, gleichzeitig wird die regionale Wirtschaft unterstützt“, sagt Höfken. „Die Hemmnisse zum Ausbau der Erneuerbaren müssen beseitigt und der Ausbau der Solarenergie nicht länger durch den 52 GW-Deckel aufgehalten werden“, fordert die Ministerin. Zudem müssten mehr Anreize zur Eigenstromversorgung durch grüne Energien gesetzt und eine marktgerechte Vergütung für eingespeisten Strom auch nach Auslaufen der EEG-Förderung gewährleistet werden.“
Zwar sei die Zahl von 5 Kommunen bei mehr als 1.500 Anträgen nicht allzu hoch. Der Grund liege aber darin, dass die Planungsprozesse der Kommunen erheblich aufwändiger seien und länger dauerten als die der Privathaushalte. „Bei der Entscheidung für die Installation einer PV-Anlage und eines Batteriespeichers müssen kommunale Gremien beteiligt, Beschlüsse gefasst und Finanzmittel in den kommunalen Haushalt eingestellt werden“, führt Höfken aus. Darüber hinaus sei es notwendig, dass kommunale Entscheider „gut überlegen“, an welchem Standort eine PV-Anlage und der Speicher am wirtschaftlichsten eingesetzt werden könne und wie PV-Anlage und Batteriespeicher dimensioniert sein müssten.
Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei Speicherfragen
Bei entsprechenden Fragen biete die Energieagentur Rheinland-Pfalz mit Sitz in Kaiserslautern ihre Unterstützung an. Sie leiste Kommunen gezielte Hilfe im Prozess der Antragsstellung, beispielsweise im Hinblick auf die in der Verwaltungsvorschrift geforderte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Folgekostenrechnung, die Anwendung des europäischen Beihilferechts oder bei weitergehenden technischen und fachlichen Fragen zur Photovoltaik oder den Batteriespeichern.
Mithilfe des Solar-Speicher-Programms solle das Ziel der Landesregierung unterstützt werden, den Strombedarf des Landes bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu decken. Dafür stellt das Umweltministerium für das Solar-Speicher-Programm fünf Mio. € zur Verfügung, 1,65 Mio. € für die Förderung von privaten Haushalten und 3,35 Mio. € für die Förderung von Kommunen.
Förderung für Kommunen ab 10 kWh Speicherkapazität
Batteriespeicher in Kommunen werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung beträgt 100 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens aber 10.000 € je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist eine Fördervoraussetzung.
Für Privathaushalte liegt die Förderung des Heimspeichers bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 € pro Vorhaben begrenzt. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp. 1.529 Anträge von Privathaushalten sind bislang eingegangen. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat 891 Anträge bearbeitet und 791 positive Förderbescheide versendet.