Von den rund 168 Megawatt (MW), die in dieser Runde zum Gebotstermin 1. April 2020 ausgeschrieben waren, decken die 38 erfolgreichen Gebote lediglich ein Volumen in Höhe von rund 90 MW ab. Insgesamt wurden 41 Gebote mit einem Volumen von rund 92 MW eingereicht. Damit war diese Runde erneut deutlich unterzeichnet, allerdings wurde die höchste gebotene Menge seit Einführung der Biomasseausschreibungen in 2017 erreicht.
Die ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 10,28 Cent je kWh und 16,40 Cent je kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 13,99 Cent je kWh und ist gegenüber der Vorrunde im November 2019 mit 12,47 Cent je kWh gestiegen.
Zuschläge für fünf Neuanlagen werden wegen Corona später veröffentlicht
Unter den erfolgreichen Geboten befanden sich fünf Neuanlagen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung für Neuanlagen zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Nach Beruhigung der Lage wird die Bekanntgabe nachgeholt. Die Zuschläge von Bestandsanlagen sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.
Der nächste Ausschreibungstermin für Biomasseanlagen ist am 1. November 2020.
Bioenergieverbände kritisieren niedrige Zuschlagswerte
Die Bioenergieverbände betrachten die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde mit zunehmender Sorge. Einer gemeinsamen Mitteilung der Bioenergieverbände zufolge zeige die erneute Unterdeckung des ausgeschriebenen Volumens eindeutig, dass die aktuellen Bedingungen nicht attraktiv genug seien für potenzielle Bieter. Allerdings ließen die notwendigen Gegenmaßnahmen auf sich warten – aus Sicht der Bioenergieverbände ein unverständlicher Zustand, zumal der essenzielle Beitrag der Bioenergie zu den Klimazielen auf dem Spiel stehe. 2019 habe die Bioenergie mit 66 Mio. Tonnen allein rund ein Drittel der CO2-Einsparung aller erneuerbaren Energien erbracht. Gleichzeitig gingen von der Branche wirtschaftliche Impulse in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro aus, die zumeist in den Regionen verbleiben.
Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) habe erst kürzlich errechnet, dass lediglich bei 16 Prozent der Biomasseanlagen die durchschnittlichen Stromgestehungskosten unterhalb der Gebotshöchstwerte liegen. „Im Umkehrschluss bedeutet das: 84 Prozent der Anlagen sind von vorneherein de facto von einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen“, kritisiert die Leiterin des Hauptstadtbüros. Die Bioenergieverbände fordern daher eine Anhebung der Gebotshöchstwerte um zehn Prozent – eine Maßnahme, die gemäß EEG nach dreimaliger Unterdeckung für die BNetzA vorgesehen ist, die aber angesichts der Tatenlosigkeit der Behörde nun auch der Bundestag initiieren müsse.
An dem Appell an die Politik sind der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) beteiligt, die ihre Kompetenzen im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ gebündelt haben.