Geothermie: Regierungspräsidium lehnt Antrag der Deutschen Erdwärme GmbH zu Gunsten von EnBW und MVV ab


Das Unternehmen wollte in den kommenden fünf Jahren im Raum Heidelberg-Mannheim-Schwetzingen an mehreren Standorten Tiefengeothermie für die Erzeugung von Strom und Wärme erschließen. Wie das RP mitteilt, war auch die Untersuchung der derzeit ungenutzten Geothermiebohrung in Brühl auf ihre Eignung zur Einrichtung eines Geothermiekraftwerks an diesem Standort geplant.


Mit der Ablehnung des Antrags der Deutschen Erdwärme GmbH habe das LGRB dem gemeinsamen Antrag von EnBW und MVV Energie Vorrang eingeräumt. Diese hatten in Konkurrenz zur Deutschen Erdwärme GmbH einen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „Hardt“ eingereicht. Die Antragsfelder überdecken sich laut Regierungspräsidium in wesentlichen Teilen. Die EnBW und die MVV Energie AG wollen die Geothermiebohrung in Brühl ebenfalls auf ihre Eignung hin untersuchen. Wie das RP weiter mitteilt, seien dafür noch die offenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.


„Nachhaltige Finanzierung der Arbeitsprogramme“ und „einschlägige Erfahrung der Antragsteller“ sprechen für EnBW und MVV


Grundlage der Entscheidung sei eine vergleichende Bewertung der von den Antragstellern vorgelegten Arbeitsprogramme zur Erkundung des Untergrundes auf das geothermische Nutzungspotenzial und dessen Erschließung. In die Bewertung einbezogen worden seien auch die „nachhaltige Finanzierung der Arbeitsprogramme“ sowie die „einschlägige Erfahrung der Antragsteller“ in der Erforschung und Entwicklung tiefengeothermischer Projekte. 


Die jetzt getroffene Entscheidung ist noch nicht rechtswirksam. Die Deutsche Erdwärme GmbH hat den Angaben zufolge einen Monat Zeit, um dagegen zu klagen. Sobald die Ablehnung rechtswirksam sei, werde das LGRB das Verfahren zur Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Hardt“ an die Projektpartner EnBW / MVV aufnehmen. An dem Verfahren werden die Fachbehörden und Kommunen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mit einer Entscheidung sei frühestens zum Jahresende zu rechnen.


Deutsche Erdwärme zeigt sich als faire Verliererin


Die Deutsche Erdwärme GmbH signalisierte, dass sie die Entscheidung zugunsten von EnBW und MVV mit Blick auf de Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken nicht anfechten werde. „Da wir bereits bei einigen Projekten auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landesamt bauen konnten, akzeptieren wir die Entscheidung“, sagte Herbert Pohl, Gründer und Geschäftsführer der Deutschen Erdwärme.


Mit Erdwärme investiere EnBW in einen neuen Bestandteil seines Konzepts zur strategischen Neuausrichtung auf erneuerbare Energien. „Der Einstieg des Unternehmens in den Ausbau tiefer Erdwärme am Oberrhein ist aus unserer Sicht begrüßenswert“, sagt Pohl, der neben den zu erwartenden finanziellen Investitionen auch auf ein deutlich höheres Engagement der EnBW bei der Aufklärungsarbeit zum Thema tiefe Geothermie in der Öffentlichkeit hofft.


Geothermie soll in Baden-Württemberg wieder eine wichtigere Rolle spielen


Nach einem Positionspapier des baden-württembergischen Umweltministeriums vom August 2019 soll tiefe Geothermie „künftig einen weit größeren Beitrag zur Energie- und insbesondere Wärmeversorgung Baden-Württembergs leisten als bisher“. „Dieses Ansinnen deckt sich eins zu eins mit unseren Zielen. Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, dass wir unsere Mitwirkung am Ausbau der tiefen Geothermie in Baden-Württemberg, unabhängig von der jetzt getroffenen Entscheidung, langfristig ausweiten können“, zeigte Pohl eine konstruktive Reaktion auf den Beschluss.