Das Ausschreibungsvolumen liegt bei 167,77 MW. Der Höchstwert, den Bestandsanlagen bieten dürfen, um in den Ausschreibungen berücksichtigt zu werden, beträgt 16,40 ct/kWh. Für Neuanlagen liegt der Höchstwert bei 14,44 ct/kWh.
Es gibt 2020 zwei Ausschreibungstermine für die Bioenergie, in denen jeweils 167,77 MW ausgeschrieben werden. Von den regulär 200 MW Volumen (je 100 MW pro Ausschreibungsrunde) wird die installierte Leistung von Biomasseanlagen abgezogen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist und die im Vorjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind. Im Kalenderjahr 2019 waren das 48,79 MW. Hinzu addiert werden die Ausschreibungsvolumina, für die im vorangegangenen Kalenderjahr keine Zuschläge erteilt werden konnten. Das waren 2019 insgesamt 184,33 MW. Insgesamt ergibt sich damit ein Ausschreibungsvolumen von 335,54 MW, das gleichmäßig auf die beiden Termine verteilt wird.
Genehmigungen von Biomasseanlagen müssen bis zum 11. März 2020 erteilt und an das Register gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.