In der Runde, deren Gebotsabgabefrist am 2. März endet, geht es um ein Ausschreibungsvolumen von 300 MW. Der Höchstwert, den Gebote nicht überschreiten dürfen, liegt bei 7,50 ct/kWh. Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Zu dem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig, sofern die Bundesländer von der entsprechenden Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. Aktuell betrifft das fünf Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Die Öffnungsklauseln sind von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet. In Baden-Württemberg werden pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW zugelassen, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. In Bayern können pro Kalenderjahr 70 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in Natura 2000 Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Auch in Hessen gilt die Natura-2000-Beschränkung, hier sind pro Jahr 35 MW von der Öffnungsklausel erfasst.
Öffnungsklausel im Saarland: Gebietskulisse im Geoportal veröffentlicht
In Rheinland-Pfalz werden pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 MW bezuschlagt, im Saarland ist bis zum 31. Dezember 2022 ein Zuschlag für bis zu 100 MW auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen zulässig, wobei die genaue Gebietskulisse im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht ist. Von dem Volumen sind aktuell noch 82,8 MW verfügbar.