Kunden der New Motion können ihre E-Autos an Ladesäulen unterschiedlicher Betreiber aufladen. Innerhalb dieses Ladenetzwerks gibt es sehr unterschiedliche Preise und auch Abrechnungsmodelle – etwa nach Strommenge, nach Zeit oder pro Ladevorgang. „New Motion verpflichtet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden, den Preis für das Beladen seines E-Autos selbst zu recherchieren“, sei Juristin Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW: „Vorgeschrieben ist aber, dass ein Unternehmen aktiv über den Endpreis informieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt.“
Für die Recherche der Preise verweise New Motion auf Apps, ein Portal und eine Website. Allerdings garantiere das Unternehmen hierbei nicht einmal, dass die angezeigten Informationen über die Preise richtig, vollständig und zutreffend sind. „Verbraucher sollen sich also selbst informieren, dürfen aber nicht erwarten, dass die angebotenen Informationen stimmen – das ist absurd“, meint Jahn. Hiergegen und gegen zahlreiche weitere Klauseln gehen die Verbraucherschützer ebenfalls vor.
Fehlen transparenter Preisangaben derzeit weit verbreitet
„Das Fehlen transparenter Preisangaben an Ladesäulen für E-Autos ist inakzeptabel, aber derzeit leider weit verbreitet“, berichtet Jahn. Zumal die Preisunterschiede von Ladestation zu Ladestation sehr groß sein können: Ob ein Wagen etwa für 48 ct pro kWh aufgetankt wird oder für 30 ct, mache bei einem 40-kWh-Akku immerhin einen Unterschied von 7,20 € aus.
„Klare Preisangaben sind auch eine Frage des Vertrauens. Für die noch relativ junge Branche der E-Mobilität sind Transparenz und Verbindlichkeit letztlich auch ein Schlüssel zu mehr Akzeptanz“, so Jahn. Schließlich liebäugelten immer mehr Menschen im Zuge des Klimaschutzes mit dem Umstieg aufs E-Mobil. Auch vor diesem Hintergrund stünden aktuell weitere Lade-Anbieter im Fokus der Verbraucherschützer.