Der Kompromiss sieht vor, dass die Länder vom Bund mehr Geld bekommen – als Ausgleich etwa für Steuerausfälle wegen der geplanten Mehrwertsteuersenkung bei der Bahn. In Kraft treten kann nun Anfang 2020 auch ein Gesetz für einen Steuerbonus bei der energetischen Gebäudesanierung. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.
Der Bundesrat hatte gegen Steuervorhaben aus dem Klimapaket der Bundesregierung ein Veto eingelegt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder wollten Kompensationen für Steuerausfälle. Die nun erzielte Einigung Ländern sieht auch einen höheren Preis für den CO2-Ausstoß im Verkehr und bei Gebäuden ab 2021 vor. Dafür soll im nächsten Jahr das entsprechende Gesetz geändert werden.
Die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Mrd. € über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren, berichtet der Bundesrat in einer Mitteilung. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.
Akzeptanz für Windkraftanlagen
Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.
Zum neuen Jahr sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten,in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 ct pro km geltend machen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates endet ein kompaktes parlamentarisches Verfahren – es wurde innerhalb weniger Wochen abgewickelt: Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am 8. November 2019 folgte bereits am 15. November 2019 die Verabschiedung im Bundestag; am 29. November 2019 überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss – dieser erzielte am 18. Dezember 2019 einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat bestätigt wurde. (EUWID/dpa)