Durch Innovationsausschreibungen sollen Neuerungen sowohl im Ausschreibungsdesign als auch in technischer Hinsicht getestet werden. So beinhaltet das Ausschreibungsdesign die Anwendung einer fixen Marktprämie. Weiterhin wird geregelt, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Eine Zuschlagsbegrenzung führt dazu, dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden. Insgesamt soll mehr Risiko auf die Anlagenbetreiber übertragen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium nach Inkrafttreten der Verordnung zu Innovationsausschreibungen im Januar mit.
Als technische Innovationen können nach der Verordnung auch so genannte Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft, die auch mit Speichern kombiniert werden können. Solche innovativen Konzepte sollen dazu beitragen, die Einspeisung und das Stromnetz zu stabilisieren und somit erneuerbare Energien besser zu integrieren.
Innovationsausschreibungen: Höchstwert für Anlagenkombinationen bei 7,5 ct/kWh
Das Ausschreibungsvolumen für das neue Segment beträgt zum Start 650 MW. Anlagenkombinationen können sich bis zu einem Höchstwert von 7,5 ct/kWh an den Ausschreibungen beteiligen. Bei Einzelanlagen, die ebenfalls an den Innovationsausschreibungen teilnehmen können, liegt der Höchstwert bei 3,0 ct/kWh.
Bei den Photovoltaikausschreibungen wird im September 2020 ein Volumen von 257,0 MW ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgt im pay-as-bid-Verfahren, der Höchstwert liegt bei 7,5 ct/kWh. Zuletzt waren die PV-Ausschreibungen systematisch überzeichnet – mit entsprechender Wirkung auf die Zuschlagswerte: Mit zuletzt 5,27 ct/kWh wurde der Höchswert – wie in den Runden davor – deutlich unterboten.
Windenergie-Ausschreibungen aktuell systematisch unterzeichnet
Anders sieht die Situation bei der Onshore-Windenergie aus. Hier werden im September 400 MW ausgeschrieben – und nach den Erfahrungen der vergangenen Runden erscheint fraglich, ob das Ausschreibungsvolumen voll gedeckt wird. In der letzten abgeschlossenen Ausschrebungsrunde vom 1. Juni wurde das Gebotsvolumen nur zu 56 Prozent ausgeschöpft. Der Höchstwert für eingereichte Projekte liegt bei 6,20 ct/kWh. Der mangelhafte Wettbewerb um die Volumina hat im laufenden Jahr dazu geführt, dass sich der Zuschlagswert in der Nähe des zulässigen Höchstwerts bewegt. Nach 6,18 ct/kWh im Februar wurden in den folgenden Runden gewichtete Zuschlagswerte von 6,07 ct/kWh (März) und 6,14 ct/kWh (Juni) beobachtet.
Ergebnisse der Ausschreibungsrunden für PV-Projekte im Juli und für Windenergie (onshore) zum selben Ausschreibungstermin liegen aktuell noch nicht vor.