„Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur sei Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, seien die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung. „Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen.“
Bundesnetzagentur will Laden mit Wunschanbieter ermöglichen
Die Kritik an mangelnder Transparenz und wettbewerblichen Defiziten beim öffentlichen Laden von Elektroautos war in den vergangenen Monaten lauter geworden. Jüngst hat die Bundesnetzagentur reagiert und eine Konsultation gestartet. Ziel ist es, dass Elektroautofahrer an öffentlichen Ladepunkten Strom ihres Wunschanbieters laden können. Der Hamburger Ökoenergieanbieter Lichtblick, der bereits seit Längerem auf die Problematik aufmerksam macht, sprach von einem „Meilenstein für die Elektromobilität“.
Auch wettbewerblicher Aufbau von Ladesäulen an Autobahnen im Fokus
Gegenstand der Untersuchung sollen auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein. Das Bundeskartellamt werde ebenfalls die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick nehmen.
Zur Durchführung der Sektoruntersuchung will die Behörde die maßgeblichen Akteure in zwei Ermittlungsphasen befragen. In der ersten Phase sollen vor allem der Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die aktuelle Praxis der Städte, Kommunen und weiterer Akteure bei der Planung und Bereitstellung geeigneter Standorte ermittelt werden. Darauf aufbauend sind in der zweiten Phase vertiefte Ermittlungen vorgesehen, die insbesondere auch Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen abdecken.
„Die Ermittlungsergebnisse sowie daraus zu ziehende wettbewerbliche Schlussfolgerungen werden im Anschluss der Öffentlichkeit in einem Bericht vorgestellt.“