Neue Vergütungskonzepte für Biogasanlagen: Antrag in Bundesratsausschüsse verwiesen


Den beiden Ländern geht es darum, dass die Bundesregierung „zeitnah und unter Darlegung des möglichen Kostenrahmens“ Vorschläge für neue, von Biomasseanlagen nutzbare Vergütungskonzepte vorlegt. Insbesondere sollten die im Klimaschutzprogramm 2030 angesprochenen Instrumente zur „Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen“ in Biogasanlagen ausgearbeitet werden. Den Ländern geht es dabei um Lösungen außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).


Zum Erhalt des „beträchtlichen Potenzials“ von Biomasseanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung oder der Nutzung von Biogas und Biomethan für die Erzeugung von Wärme und Kraftstoffen sei ein schnelles Handeln erforderlich. Die beiden Länder verweisen auf die „insbesondere von landwirtschaftlichen Biogasanlagen erbrachten Ökosystem- und Klimaschutzleistungen“. Notwendig sei neben der ohnehin „dringend erforderlichen Optimierung des EEG“ die Entwicklung hiervon unabhängiger Vergütungskonzepte für Biomasseanlagen.


Hierdurch würde man nicht nur eine verlässliche Perspektive für die Anlagenbetreiber schaffen, sondern auch für transparente Gestehungskosten von Biogas und Biomassestrom „und damit für faire Wettbewerbsbedingungen für die erneuerbaren Energien im Strom- bzw. Gasmarkt sorgen“. Auf diesem Wege könnte zudem der Förderbedarf der Anlagen und damit das EEG-Konto sukzessive von „strommarktexternen, aber ‚staatlich erwünschten’ Preisbestandteilen entlastet werden“, heißt es in dem Entschließungsantrag.


Durch die Entwicklung entsprechender Vergütungssysteme könne der von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beabsichtigte Anstieg der Wirtschaftsdüngernutzung (Gülle und Mist aus der Tierhaltung) in Biogasanlagen bis 2025 auf 30 Prozent des gesamten Wirtschaftsdüngeraufkommens angesteuert werden. Ebenso wie die Fortschreibung dieses Anteils bis 2035 handele es sich um eine wichtige Maßnahme zur Erfüllung der Klimaschutzziele in der Landwirtschaft.


Thüringen und Rheinland-Pfalz verweisen in dem Antrag explizit auf die Formulierungen im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Darin heißt es: „Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit bisherigen und neuen Instrumenten gefördert werden“.


Gerade mit Blick auf die anstehende Post-EEG-Phase suchen Anlagenbetreiber händeringend nach alternativen Geschäftsmodellen. Thüringen hat jüngst erklärt, dass man die 264 Biogasanlagen im Land auch nach dem Ende der EEG-Förderung möglichst erhalten will. Hierzu hat das Umweltministerium des Landes ein Beratungsprogramm aufgelegt, bei dem Fachleute der Energie- und GreenTech-Agentur und des Thüringer Biogas-Instituts in den kommenden Wochen zu den Anlagen gehen, wenn sie angefordert werden.