Bundesregierung legt Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor


Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt. Damit soll die im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelte Erhöhung der Zertifikatspreise umgesetzt werden, berichtet der Bundestag. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet werden.

Das Änderungsgesetz sieht die Erhöhung des Zertifikatspreises vor. Im ersten Jahr beträgt der Preis 25 € und steigt dann – entsprechend der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Einigung im Vermittlungsverfahren – bis zum Jahr 2025 auf 55 €. Für das Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 € pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 € pro Emissionszertifikat.


Um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate zu vermeiden, wird die Verordnungsermächtigung in Paragraph 11 des Gesetzes dahingehend erweitert, dass die Bundesregierung bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage treffen kann. Der höhere Einstiegspreis könnte Unternehmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Nachteile im internationalen Wettbewerb bringen, heißt es. Die Bundesregierung hatte in ihrer Protokollerklärung zum Gesetzesvorhaben angekündigt, dass sie schnellstmöglich erforderliche Maßnahmen mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen ergreifen werde, um mögliche Nachteile auszugleichen.