Dieser enthält die Ziele der Bundesregierung, die Energieeffizienz durch Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2008 zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energien auf 30 Prozent des Bruttoendenergieverbauchs in 2030 zu erhöhen.
Darüber hinaus wird im NECP das nationale Treibhausgasminderungsziel 2030 von mindestens minus 55 Prozent im Vergleich zu 1990 bestätigt sowie auch das Bekenntnis der Bundesregierung, die Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Der Nationale Energie- und Klimaplan baut auf den Zielen und Maßnahmen des Energiekonzepts 2010, des Klimaschutzprogramms (KSP) 2030 und der Energieeffizienzstrategie 2050 auf und stellt ein neues Planungs- und Monitoringinstrument auf EU-Ebene dar. Im NECP werden der EU-Kommission die Zielbeiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den EU-Energiezielen 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energie gemeldet. Grundlage dafür ist die am 24. Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.
Gemäß Governance-Verordnung war der Plan bereits zum Ende des Jahres 2019 vorzulegen, was sich jedoch laut BMWi aufgrund der Veröffentlichung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung im Herbst 2019 und der anschließenden Umsetzung NECP-relevanter Maßnahmen des Programms verzögert hatte.